Untersuchung unbegleiteter minderjähriger Ausländer

Untersuchung unbegleiteter minderjähriger Ausländer

Kinder- und Jugendmedizin

Untersuchung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA)

Bei diesen Kindern und Jugendlichen muss während der ersten Tage in einer Gemeinschaftseinrichtung sowie vor dem Schulbesuch eine schul- bzw. amtsärztliche Untersuchung erfolgen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 36 sind Personen, die in ein Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim, eine gleichartige Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 bis 5 des Heimgesetzes oder in eine Einrichtung für Asylbewerber, Ausreisepflichtige, Flüchtlinge, Obdachlose oder Spätaussiedler aufgenommen werden sollen, haben vor oder unverzüglich nach ihrer Aufnahme der Leitung der Einrichtung ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.

Wie läuft die Untersuchung ab?

  • medizinische Vorgeschichte und Dokumentation einschließlich Impfstatus (ggf. mit Dolmetscher)
  • Sehtest: Sehschärfeprüfung mittels Testgerät in der Ferne und Ausschluss einer Übersichtigkeit
  • Prüfung des räumlichen Sehvermögens und der Farbtüchtigkeit (unter den Jungen sind Farbschwäche oder Farbenblindheit nicht selten), Ausschluss von Schielen und Schwachsichtigkeit
  • Hörtest: Prüfung mittels Kopfhörer-Testgerät (Screening-Audiometer)
  • Ganzkörperuntersuchung unter Ausschluss der Genitalregion
  • Urinuntersuchung, Schwangerschaftstest bei weiblichen Jugendlichen
  • Stuhl auf darmpathogene Keime und Parasiten
  • Zahnärztliche Statuserhebung mit anschließenden Empfehlungen
  • Impfen: Tdap-IPV, MMR, Varizellen, Influenza in der Saison
  • Röntgen-Thorax bei Kindern und Jugendlichen ab 15 Jahren zum Ausschluss einer Tuberkulose
  • IGRA-Test bei Kindern unter 15 Jahren (Bluttest auf Tuberkulose)

Benötigte Unterlagen:

  • Impfpass oder ärztliche Berichte (falls vorhanden)

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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