Untersuchung unbegleiteter minderjähriger Ausländer

Untersuchung unbegleiteter minderjähriger Ausländer

Kinder- und Jugendmedizin

Untersuchung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA)

Bei diesen Kindern und Jugendlichen muss während der ersten Tage in einer Gemeinschaftseinrichtung sowie vor dem Schulbesuch eine ärztliche Untersuchung erfolgen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 36 sind Personen, die in ein Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim, eine gleichartige Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 bis 5 des Heimgesetzes oder in eine Einrichtung für Asylbewerber, Ausreisepflichtige, Flüchtlinge, Obdachlose oder Spätaussiedler aufgenommen werden sollen, haben vor oder unverzüglich nach ihrer Aufnahme der Leitung der Einrichtung ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.


WANN FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?

Die Untersuchung muss innerhalb einer Woche nach Ankunft in Deutschland durchgeführt werden.


WO FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?

Die Untersuchungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Terminvereinbarung:

Mail: uma53.3@stadt-frankfurt.deInternal Link

Telefon: 069 212 32319Internal Link oder 069 212 37795Internal Link

Im Eingangsbereich des Gesundheitsamtes befindet sich der Empfang. Nachdem dort der Termin genannt wurde, geht es weiter zur Anmeldung ins 1. Obergeschoss.
Ist das Kind hier angemeldet, wird es von einer/einem Medizinischen Fachangestellten in Empfang genommen. Anschließend folgt die Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt.

 

Wie läuft die Untersuchung ab?

  • medizinische Vorgeschichte und Dokumentation einschließlich Impfstatus (ggf. mit Dolmetscher)
  • Sehtest: Prüfung der Sehstärke mittels Testgerät, der Farbsehtüchtigkeit und des räumlichen Sehvermögens/Ausschluss von Schielen
  • Hörtest: Prüfung mittels Kopfhörer-Testgerät (Screening-Audiometer)
  • Ganzkörperuntersuchung unter Ausschluss der Genitalregion
  • Urinuntersuchung, Schwangerschaftstest bei weiblichen Jugendlichen
  • Zahnstatuserhebung mit anschließenden Empfehlungen
  • Impfen: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen und Influenza in der Saison
  • zum Ausschluss einer Tuberkulose
    - bei Kindern und Jugendlichen ab 15 Jahren Röntgen-Thorax
    - bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren IGRA-Test (Bluttest auf Tuberkulose)

Benötigte Unterlagen:

  • Impfpass oder ärztliche Berichte (falls vorhanden)
  • Ausgefüllter Anamnesebogen
  • gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen, evtl. aktuelle Medikation
  • gegebenenfalls vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)

BEGLEITPERSON:

  • Die Begleitung durch eine/n Betreuer/-in, einen amtlich anerkannten Vormund oder eine entsprechende Vollmacht ist zwingend erforderlich.
  • Sofern die deutsche Sprache nicht beherrscht wird, ist die Anwesenheit eines/-r Dolmetschers/-in erforderlich.

 

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