Aufnahmeuntersuchung von Seiteneinsteigenden
Seiteneinsteigende sind Schülerinnen
und Schüler, die in ein bereits laufendes Schuljahr „von der Seite“ einsteigen
und in den meisten Fällen, kaum oder wenig Deutschkenntnisse besitzen. Im
überwiegenden Anteil handelt es sich um Kinder, die neu aus dem Ausland nach
Frankfurt kommen, der Schulpflicht unterliegen und im Geltungsbereich des
hessischen Schulgesetzes an einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsschule
aufgenommen werden.
In Hessen hat jedes Kind laut Hessischem SchulgesetzExternal Link Anspruch auf
eine Einschulungsuntersuchung.
Die
Einschulungsuntersuchung (ESU) durch Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und
Jugend- Gesundheitsdienstes (KJGD) ist ein Teil des Schulaufnahmeverfahrens
nach Hessischem Schulgesetz (HSchG) §§ 71, 149. Sie ist geregelt in der
Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und
Maßnahmen der Schulgesundheitspflege, dem Hessischen Gesetz über den
öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) § 10 und dem Infektionsschutzgesetz
(IfSG) § 34 Abs.11 unter Beachtung des Hessischen Datenschutzgesetzes. Auch
Beratungen nach SGB V, SGB VIII und SGB IX fallen in den Aufgabenbereich des
KJGD im Rahmen der Einschulungsuntersuchung. Die Entscheidung über die Einschulung
obliegt der Schulleitung. Der Kinder- und Jugendmedizinische Dienst hat lediglich
Beratungsverantwortung.
WO FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?
Die Seiteneinsteigenden benötigen, nachdem sie sich beim Staatlichen Schulamt gemeldet haben, ein Attest für die ihnen zugewiesenen Schule und werden vom Gesundheitsamt auf ihren gesundheitlichen Zustand hin überprüft.
Der Weg zu diesem Attest führt über die Sprechstunde der Kinder- und Jugendmedizin Gesundheitsamt.
Terminvereinbarung:
Mail: 53.3sprechstunde@stadt-frankfurt.deInternal Link
Telefon: 069 212 33831Internal Link
WO FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?
Im Eingangsbereich des
Gesundheitsamtes befindet sich der Empfang. Nachdem dort der Termin genannt
wurde, geht es weiter zur Anmeldung ins 1. Obergeschoss.
Ist das Kind hier angemeldet, wird
es von einer/einem Medizinischen Fachangestellten in Empfang genommen. Anschließend
folgt die Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt.
Wie läuft die Untersuchung ab?
- medizinische Vorgeschichte und Dokumentation einschließlich Impfstatus
- Sehtest: Prüfung der Sehstärke mittels Testgerät, der Farbsehtüchtigkeit und des räumlichen Sehvermögens/Ausschluss von Schielen
- Hörtest: Prüfung mittels Kopfhörer-Testgerät (Screening-Audiometer)
- Untersuchung des Kopfes auf Läusebefall
- Ganzkörperuntersuchung des/der bis auf die Unterwäsche entkleideten Schülers/Schülerin (Messen, Wiegen, Blutdruckmessung und Untersuchung der Organsysteme)
- Grob orientierende Beurteilung der Entwicklung (Sprache/ Motorik) und Verhaltensbeobachtung
- Ausschluss einer chronischen Erkrankung oder sonstiger Einschränkungen
- Veranlassung notwendiger Folgeuntersuchungen
- Impfberatung
Benötigte Unterlagen:
- Pass und/oder Meldebescheinigung
- Ausgefüllter Anamnesebogen
- Impfunterlagen (falls vorhanden und im Idealfall auf Deutsch übersetzt)
- gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen, evtl. aktuelle Medikation
- gegebenenfalls vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)
BEGLEITPERSONEN:
- Bei Kindern unter 18 Jahren muss zur Untersuchung ein/e Personensorgeberechtigte/r (oder Begleitperson mit Vollmacht) und/oder ein amtlich anerkannter Vormund dabei sein.
- Sofern die deutsche Sprache nicht beherrscht wird, ist die Anwesenheit eines/-r Dolmetschers/-in erforderlich.