Seiteneinsteiger

Seiteneinsteiger

Kinder- und Jugendmedizin

Aufnahmeuntersuchung von Seiteneinsteigenden

Seiteneinsteigende sind Schülerinnen und Schüler, die in ein bereits laufendes Schuljahr „von der Seite“ einsteigen und in den meisten Fällen, kaum oder wenig Deutschkenntnisse besitzen. Im überwiegenden Anteil handelt es sich um Kinder, die neu aus dem Ausland nach Frankfurt kommen, der Schulpflicht unterliegen und im Geltungsbereich des hessischen Schulgesetzes an einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsschule aufgenommen werden.

In Hessen hat jedes Kind laut Hessischem SchulgesetzExternal Link Anspruch auf eine Einschulungsuntersuchung.

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) durch Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugend- Gesundheitsdienstes (KJGD) ist ein Teil des Schulaufnahmeverfahrens nach Hessischem Schulgesetz (HSchG) §§ 71, 149. Sie ist geregelt in der Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege, dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) § 10 und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34 Abs.11 unter Beachtung des Hessischen Datenschutzgesetzes. Auch Beratungen nach SGB V, SGB VIII und SGB IX fallen in den Aufgabenbereich des KJGD im Rahmen der Einschulungsuntersuchung. Die Entscheidung über die Einschulung obliegt der Schulleitung. Der Kinder- und Jugendmedizinische Dienst hat lediglich Beratungsverantwortung.


WO FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?

Die Seiteneinsteigenden benötigen, nachdem sie sich beim Staatlichen Schulamt gemeldet haben, ein Attest für die ihnen zugewiesenen Schule und werden vom Gesundheitsamt auf ihren gesundheitlichen Zustand hin überprüft.

Der Weg zu diesem Attest führt über die Sprechstunde der Kinder- und Jugendmedizin Gesundheitsamt.

Terminvereinbarung:

Mail: 53.3sprechstunde@stadt-frankfurt.deInternal Link

Telefon: 069 212 33831Internal Link


WO FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?

Im Eingangsbereich des Gesundheitsamtes befindet sich der Empfang. Nachdem dort der Termin genannt wurde, geht es weiter zur Anmeldung ins 1. Obergeschoss.
Ist das Kind hier angemeldet, wird es von einer/einem Medizinischen Fachangestellten in Empfang genommen. Anschließend folgt die Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt.

Wie läuft die Untersuchung ab?

  • medizinische Vorgeschichte und Dokumentation einschließlich Impfstatus
  • Sehtest: Prüfung der Sehstärke mittels Testgerät, der Farbsehtüchtigkeit und des räumlichen Sehvermögens/Ausschluss von Schielen
  • Hörtest: Prüfung mittels Kopfhörer-Testgerät (Screening-Audiometer)
  • Untersuchung des Kopfes auf Läusebefall
  • Ganzkörperuntersuchung des/der bis auf die Unterwäsche entkleideten Schülers/Schülerin (Messen, Wiegen, Blutdruckmessung und Untersuchung der Organsysteme)
  • Grob orientierende Beurteilung der Entwicklung (Sprache/ Motorik) und Verhaltensbeobachtung
  • Ausschluss einer chronischen Erkrankung oder sonstiger Einschränkungen
  • Veranlassung notwendiger Folgeuntersuchungen
  • Impfberatung

Benötigte Unterlagen:

  • Pass und/oder Meldebescheinigung
  • Ausgefüllter Anamnesebogen
  • Impfunterlagen (falls vorhanden und im Idealfall auf Deutsch übersetzt)
  • gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen, evtl. aktuelle Medikation
  • gegebenenfalls vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)

BEGLEITPERSONEN:

  • Bei Kindern unter 18 Jahren muss zur Untersuchung ein/e Personensorgeberechtigte/r (oder Begleitperson mit Vollmacht) und/oder ein amtlich anerkannter Vormund dabei sein.
  • Sofern die deutsche Sprache nicht beherrscht wird, ist die Anwesenheit eines/-r Dolmetschers/-in erforderlich.
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