Härtefallantrag
Medizinischer Härtefall beim Übergang 4./5. Schuljahr
Soll bei einem Kind ein medizinisch begründeter Härtefall geltend
gemacht werden, ist es notwendig, dass die Eltern zusätzlich zu den
diagnostischen Unterlagen einen aktuellen fachärztlichen Bericht erstellen
lassen.
Diese gesamten Unterlagen reichen sie dann beim kinder- und
jugendmedizinischen Dienst des Gesundheitsamtes Frankfurt ein. Dieser nimmt
abhängig von der Fragestellung die entsprechende Prüfung der vorgelegten
Befunde vor.
Kontakt zur Terminvereinbarung:
Breite Gasse 28, 30313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 212 32319 oder 212 37795
E-Mail: geschaeftsstelle53.3@stadt-frankfurt.de