KT-Integration

KT-Integration

Kinder- und Jugendmedizin

KT-Integration

Bei behinderten oder von einer wesentlichen Behinderung bedrohten Kindern besteht ein erhöhter Betreuungsaufwand in der Kindertagesstätte und somit ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (Integrationsplatz im Kindergarten). Der Antrag wird von den Eltern in Abstimmung mit der Einrichtung beim Sozialrathaus gestellt. In bestimmten Fällen (z.B. unklare Sachlage, fehlende ärztliche Diagnostik) wird die Familie ins Gesundheitsamt zur Untersuchung eingeladen. Das Ergebnis wird mit den Eltern besprochen, und eine entsprechende Stellungnahme geht an das Sozialrathaus zurück.

Diese Maßnahme ist bei Bedarf auch im Hort möglich.

 

Wie läuft die Untersuchung ab?

  • Überprüfung der persönlichen Daten, ausführliche Anamneseerhebung der bisherigen Entwicklung und Sichtung der mitgebrachten Befundberichte durch den Arzt/ Ärztin, grob orientierende Einschätzung des aktuellen Entwicklungsstandes Ihres Kindes
  • Körperliche Untersuchung am bis auf die Unterwäsche entkleideten Kind (wichtige Organsysteme, Haltungs- und Bewegungsapparat, Haut, Zahnstatus, Körperkonstitution, Größe, Gewicht, Blutdruck, motorische Fähigkeiten und allgemeiner Entwicklungsstand)
  • Besprechung des festgestellten Befundes mit sozialpädiatrischer Beratung

Benötigte Unterlagen:

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • sonstige medizinische Unterlagen (z.B. Arztbriefe, Klinikbefunde) und ärztliches Attest des betreuenden niedergelassenen Kinderarztes
  • pädagogischer Bericht (aktuell) der Einrichtung 

 

  • Darüber hinaus die gegebenen falls benötigten Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgerät, Orthesen, Prothesen etc.)

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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