Kindergartenaufnahmeattest

Kindergartenaufnahmeattest

Kinder- und Jugendmedizin

Hort- oder Kindergartenaufnahmeattest

Erstellung von Hort- und Kindergartenattesten werden ausschließlich für Inhaber des Frankfurt-Passes oder ALGII-Bezieher angeboten:

Am ersten Hort- oder Kindergartentag benötigen Sie ein ärztliches Attest, in dem bescheinigt wird, dass Ihr Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und dass alle empfohlenen Impfungen erfolgt sind.

Dieses Attest sollte nicht älter als 1-2 Wochen sein und spätestens am Aufnahmetag vorliegen.

 

Gesetzestext aus dem IfSG §33:

(10) Die Gesundheitsämter und die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen sollen die betreuten Personen oder deren Sorgeberechtigte gemeinsam über die Bedeutung eines vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutzes und über die Prävention übertragbarer Krankheiten aufklären.

 

(10a) Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüberdieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommissionausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das Gesundheitsamt die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung laden. Weitergehende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

 

Der Weg zu diesem Attest führt über die offene Sprechstunde der Kinder- und Jugendmedizin Gesundheitsamt.

Die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist zwingend erforderlich. Ist dies nicht möglich, geben Sie bitte der Begleitperson eine unterschriebene Vollmacht mit.

Wie läuft die Untersuchung ab?

  • Durchsicht des Impfbuches und Hinweis auf fehlende Schutzimpfungen
  • Kontrolle der Haare auf Läuse und Nissen
  • Ärztliche Untersuchung
  • Größe- und Gewichtsmessung

Benötigte Unterlagen:

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • sonstige medizinische Unterlagen (z.B. Arztbriefe) und Hilfsmittel (z.B. Brille oder Hörgerät)
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