Hort- oder Kindergartenaufnahmeattest
Die Erstellung von Kita- und Hortattesten wird im Gesundheitsamt ausschließlich für Inhaber des Frankfurt-Passes oder ALGII-Bezieher angeboten.
Gesetzestext aus dem IfSG §33:
(10) Die
Gesundheitsämter und die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen sollen
die betreuten Personen oder deren Sorgeberechtigte gemeinsam über die Bedeutung
eines vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission ausreichenden Impfschutzes und über die Prävention übertragbarer
Krankheiten aufklären.
(10a) Bei
der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die
Personensorgeberechtigten gegenüberdieser einen schriftlichen Nachweis darüber
zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug
auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen
Impfkommissionausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Wird der
Nachweis nicht erbracht, kann das Gesundheitsamt die Personensorgeberechtigten
zu einer Beratung laden. Weitergehende landesrechtliche Regelungen bleiben
unberührt.
WANN FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?
Am ersten Hort- oder Kindergartentag
benötigt Ihr Kind ein ärztliches Attest, in dem bescheinigt wird, dass Ihr Kind
frei von ansteckenden Krankheiten ist und dass ein altersgemäß kompletter
Masernimpfschutz vorliegt. Auch der Status der anderen von der STIKO
empfohlenen Impfungen wird kontrolliert und die Familie entsprechend beraten.
Dieses Attest sollte nicht älter als 1-2 Wochen sein und spätestens am Aufnahmetag vorliegen.
Wo findet die Untersuchung statt?
Der Weg zu diesem Attest führt über
die Sprechstunde der Kinder- und Jugendmedizin Gesundheitsamt.
Terminvereinbarung:
Mail: 53.3sprechstunde@stadt-frankfurt.deInternal Link
Telefon: 069 212 33831Internal Link
Im Eingangsbereich des
Gesundheitsamtes befindet sich der Empfang.
Nachdem dort der Termin genannt
wurde, geht es weiter zur Anmeldung ins 1. Obergeschoss.
Ist das Kind hier angemeldet, wird
es von einer/einem Medizinischen Fachangestellten in Empfang
genommen. Anschließend folgt die Untersuchung durch die Ärztin oder
den Arzt.
WIE LÄUFT DIE UNTERSUCHUNG AB?
- Durchsicht des Impfbuches und Hinweis auf fehlende Schutzimpfungen
- Kontrolle der Haare auf Läuse und Nissen
- Ärztliche Untersuchung
- Größen- und Gewichtsmessung
Benötigte Unterlagen:
- Impfausweis
- das gelbe Vorsorgeheft (U-Heft)
- sonstige medizinische Unterlagen (z.B. Arztbriefe) ggf. aktuelle Medikation
- Hilfsmittel (z.B. Brille oder Hörgerät)
BEGLEITPERSONEN:
Die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten ist bei der Untersuchung unbedingt erforderlich. Ist dies nicht möglich, benötigt die Begleitperson eine unterschriebene Vollmacht.