Kindergartenaufnahmeattest

Kindergartenaufnahmeattest

Kinder- und Jugendmedizin

Hort- oder Kindergartenaufnahmeattest

Die Erstellung von Kita- und Hortattesten wird im Gesundheitsamt ausschließlich für Inhaber des Frankfurt-Passes oder ALGII-Bezieher angeboten.

Gesetzestext aus dem IfSG §33:                                                                                     

(10) Die Gesundheitsämter und die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen sollen die betreuten Personen oder deren Sorgeberechtigte gemeinsam über die Bedeutung eines vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutzes und über die Prävention übertragbarer Krankheiten aufklären.

(10a) Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüberdieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommissionausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das Gesundheitsamt die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung laden. Weitergehende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.


WANN FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?

Am ersten Hort- oder Kindergartentag benötigt Ihr Kind ein ärztliches Attest, in dem bescheinigt wird, dass Ihr Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und dass ein altersgemäß kompletter Masernimpfschutz vorliegt. Auch der Status der anderen von der STIKO empfohlenen Impfungen wird kontrolliert und die Familie entsprechend beraten.

Dieses Attest sollte nicht älter als 1-2 Wochen sein und spätestens am Aufnahmetag vorliegen.

 

Wo findet die Untersuchung statt?

Der Weg zu diesem Attest führt über die Sprechstunde der Kinder- und Jugendmedizin Gesundheitsamt.

Terminvereinbarung:

Mail: 53.3sprechstunde@stadt-frankfurt.deInternal Link

Telefon: 069 212 33831Internal Link

Im Eingangsbereich des Gesundheitsamtes befindet sich der Empfang.
Nachdem dort der Termin genannt wurde, geht es weiter zur Anmeldung ins 1. Obergeschoss.
Ist das Kind hier angemeldet, wird es von einer/einem Medizinischen Fachangestellten in Empfang genommen. Anschließend folgt die Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt.


WIE LÄUFT DIE UNTERSUCHUNG AB?

  • Durchsicht des Impfbuches und Hinweis auf fehlende Schutzimpfungen
  • Kontrolle der Haare auf Läuse und Nissen
  • Ärztliche Untersuchung
  • Größen- und Gewichtsmessung

Benötigte Unterlagen:

  • Impfausweis
  • das gelbe Vorsorgeheft (U-Heft)
  • sonstige medizinische Unterlagen (z.B. Arztbriefe) ggf. aktuelle Medikation
  • Hilfsmittel (z.B. Brille oder Hörgerät)

BEGLEITPERSONEN:

Die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten ist bei der Untersuchung unbedingt erforderlich. Ist dies nicht möglich, benötigt die Begleitperson eine unterschriebene Vollmacht.

 

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