Kinder und Jugendliche mit Handicaps
Nach dem Sozialhilfegesetz ist ein Kind oder Jugendlicher behindert, wenn infolge Krankheit oder Gebrechen seine Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Lebens und zur Eingliederung in die Gesellschaft auf Dauer beeinträchtigt ist. Von drohender Behinderung spricht das Gesetz, wenn man das Eintreten einer solchen Situation befürchten muß, ohne daß geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Im Schulgesetz haben behinderte Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf eine ihnen gemäße Förderung.
Das Amt für Gesundheit ist die zentrale medizinische Anlauf- und Beratungsstelle für alle Fragen zum Thema Eingliederungshilfen, sowie schulische und vor-/außerschulische Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher. Wir arbeiten eng zusammen mit dem Jugend- und Sozialamt und den Sozialrathäusern, sowie mit der Schulaufsicht und den Schulen; dazu zählen insbesondere die Förderschulen und die Schulen mit Integrationsplätzen („gemeinsamer Unterricht“). Weitere Kooperationen bestehen mit den Kindertagesstätten und Frühförderstellen.
Eine rege fallbezogene Kommunikation mit niedergelassenen Ärzten, sowie mit Kliniken, Spezialambulanzen und Sozialpädiatrischen Zentren, stellt den unbedingt notwendigen medizinischen Informationsfluß sicher.
- Allgemeine Beratung zu allen Behinderungsfragen im Rahmen der jugendärztlichen Sprechstunden. Vermittlung von Hilfen und Adressen
- Stellungnahmen und Begutachtungen zu Maßnahmen der Eingliederungshilfe für den Träger der Sozial- und Jugendhilfe
- Stellungnahmen und Begutachtungen zur schulischen Förderung einschließlich der ärztlichen Mitwirkung im Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes
- Beratung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und der Schulen hinsichtlich der gesundheitlichen Aspekte und des Betreuungsbedarfes behinderter Kinder und Jugendlicher
- Sprachberatungsstelle: Untersuchung und Beratung durch speziell geschulte Fachkräfte
Alle Angebote sind für behinderte Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern kostenfrei. Es empfliehlt sich, bei hohem Beratungsbedarf eine Terminvereinbarung mit der Abteilung Kinder- und Jugendmedizin vorzunehmen.