Frühförderung

Frühförderung

Kinder- und Jugendmedizin

Frühförderung

Wird bei Ihrem Kind im Vorschulalter eine Behinderung oder wesentliche Entwicklungsverzögerung festgestellt, so kann zusätzlich zu den über die Krankenkasse verordneten Therapien auch eine heilpädagogische Förderung sinnvoll oder erforderlich sein. Zur Abklärung des Bedarfs kann jedes Kind nach dem SGB IX einer Frühförderstelle zu Diagnostik vorgestellt werden.


WANN FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?

Die Frühförderstelle schickt in Absprache mit den Eltern einen Antrag auf heilpädagogische Frühförderung an das SozialrathausInternal Link. In einigen Fällen (z.B. unklare Sachlage, fehlende ärztliche Diagnostik) wird die Familie ins Gesundheitsamt zur Untersuchung eingeladen. Die ärztliche Stellungnahme wird dann an das Sozialrathaus geschickt.


WO FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?

Die Untersuchung findet nur nach vorheriger Terminvergabe in der Sprechstunde der Kinder- und Jugendmedizin statt.

Im Eingangsbereich des Gesundheitsamtes befindet sich der Empfang. Nachdem dort der Termin genannt wurde, geht es weiter zur Anmeldung ins 1. Obergeschoss.
Ist das Kind hier angemeldet, wird es von einer/einem Medizinischen Fachangestellten in Empfang genommen. Anschließend folgt die Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt.

 

Wie läuft die Untersuchung ab?

  • Ausführlicher Anamneseerhebung der bisherigen Entwicklung und Sichtung der mitgebrachten Befundberichte.
  • Ärztliche Einschätzung des Entwicklungsstandes bezüglich der Sprache, der Psychomotorik und der sozial-emotionalen Reife.
  • Körperliche Untersuchung des bis auf die Unterwäsche entkleideten Kindes (Größe, Gewicht, Blutdruck, wichtige Organsysteme, Haltungs- und Bewegungsapparat, Haut, Zahnstatus)
  • Im Gespräch mit der Begleitperson besteht anschließend die Möglichkeit, auf weitergehende Fragen und Probleme einzugehen und beratend Fördermöglichkeiten und Unterstützungspartnerinnen und -partner zu benennen.

Benötigte Unterlagen

  • Impfausweis
  • das gelbe Vorsorgeheft (U-Heft)
  • medizinische Unterlagen (z.B. Arztbriefe, Klinikbefunde), ggf. aktuelle Medikation
  • ärztliches Attest der/des betreuenden niedergelassenen Kinderärztin/Kinderarztes
  • eventuell pädagogischer Bericht (aktuell) der Frühförderstelle 
  • gegebenenfalls benötigte Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgerät, Orthesen, Prothesen etc.

BEGLEITPERSONEN

Die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten ist zwingend erforderlich. Ist dies nicht möglich, benötigt die Begleitperson eine unterschriebene Vollmacht.

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