Frühförderung

Frühförderung

Kinder- und Jugendmedizin

Frühförderung

Wird bei Ihrem Kind im Vorschulalter eine Behinderung oder wesentliche Entwicklungsverzögerung festgestellt, so kann zusätzlich zu den über die Krankenkasse zu verordnenden Therapien auch eine heilpädagogische Förderung sinnvoll oder erforderlich sein. Zur Abklärung des Bedarfs kann jedes Kind einer Frühförderstelle zu Diagnostik vorgestellt werden, diese schickt dann in Absprache mit den Eltern einen Antrag auf heilpädagogische Frühförderung an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes zur Stellungnahme. Die Familie wird dann zur Untersuchung ins Gesundheitsamt eingeladen, der Anspruch wird geprüft und mit den Eltern besprochen. Dann wird der Antrag mit der Stellungnahme ans Sozialrathaus (Kostenträger) weitergeleitet.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Es erfolgt eine kinderärztliche Untersuchung mit Einschätzung des Entwicklungsstandes bezüglich der Sprache, der Psychomotorik und  der sozial-emotionalen Reife. Weiterhin findet eine körperliche Untersuchung am bis auf die Unterwäsche entkleideten Kind statt. Im Gespräch mit den Eltern besteht die Möglichkeit auf weitergehende Fragen und Probleme einzugehen, und dann beratend Fördermöglichkeiten und Unterstützungspartner zu benennen.

Benötigte Unterlagen

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • medizinische Unterlagen (z.B. Arztbriefe, Klinikbefunde) und ärztliches Attest des betreuenden niedergelassenen Kinderarztes
  • eventuell pädagogischer Bericht (aktuell) der Frühförderstelle 

 

  • Darüber hinaus die gegeben falls benötigten Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgerät, Orthesen, Prothesen etc.)

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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