Einschulungsuntersuchung

Einschulungsuntersuchung

Kinder- und Jugendmedizin

Einschulungsuntersuchung

Schulkind mit einem Stapel Bücher und Stiften
Schulkind © stock.adobe | famveldman

Mit der Einschulung beginnt für Kinder und Eltern ein neuer spannender Lebensabschnitt. Damit der Start in die Schule gut gelingt, lädt das Gesundheitsamt alle Frankfurter Vorschulkinder zur Einschulungsuntersuchung ein.
Ziel ist es herauszufinden, was die zukünftigen ABC-Schützen für einen erfolgreichen Übergang benötigen. Mittels ärztlicher Entwicklungsdiagnostik prüft der Kinder- und Jugendmedizinische Dienst, ob ein Kind für die Schule bereit ist, ob es in einem bestimmten Bereich besondere Bedarfe hat oder Förderung für seinen Schulbesuch benötigt. Die Ergebnisse der Untersuchung dienen als Basis für eine Schulempfehlung.

In Hessen hat jedes Kind laut dem Hessischen SchulgesetzExternal Link Anspruch auf eine Einschulungsuntersuchung.

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) durch Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienstes (KJGD) ist ein Teil des Schulaufnahmeverfahrens nach Hessischem Schulgesetz (HSchG) §§ 71, 149. Sie ist geregelt in der Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege, dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) § 10 und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34 Abs.11 unter Beachtung des Hessischen Datenschutzgesetzes. Auch Beratungen nach SGB V, SGB VIII und SGB IX fallen in den Aufgabenbereich des KJGD im Rahmen der Einschulungsuntersuchung. Die Entscheidung über die Einschulung obliegt der Schulleitung. Der Kinder- und Jugendmedizinische Dienst hat lediglich Beratungsverantwortung.

Wann findet die Einschulungsuntersuchung statt?

Die Reihenfolge der Untersuchungen richtet sich nach dem Alter und dem individuellen Untersuchungsaufwand. Die zukünftigen Schulkinder werden über das ganze Jahr verteilt untersucht.

Die älteren Kinder und Kinder mit besonderen Bedarfen machen den Anfang. Die jüngsten Kinder werden dann schließlich kurz vor Schulbeginn untersucht. 
Den Termin zur Einschulungsuntersuchung verschickt das Gesundheitsamt per Post mit einem Einladungsschreiben und den aktuell geltenden Datenschutzrichtlinien etwa 3 bis 4 Wochen vor dem Termin.                      

Für die eigentliche Untersuchung sollten je nach Untersuchungsaufwand 60 bis 90 Minuten und eventuelle Wartezeiten eingeplant werden.

Falls dieser Termin nicht wahrgenommen werden kann, muss er rechtzeitig abgesagt werden. Die Kontaktdaten stehen auf dem Einladungsschreiben.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mail: 53.Terminvergabe@stadt-frankfurt.deInternal Link

Telefon: 069 212 36165Internal Link


WO FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?

Im Eingangsbereich des Gesundheitsamtes befindet sich der Empfang. Nachdem dort das Einladungsschreiben gezeigt wurde, geht es weiter zur Anmeldung ins 1.
Obergeschoss. 
Ist das Kind hier angemeldet, wird es von einer/einem Medizinischen Fachangestellten in Empfang genommen. Anschließend folgt die Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt.

 


WIE LÄUFT DIE UNTERSUCHUNG AB?

 

Größenvermessung beim Kinderarzt
Größenvermessung © stock.adobe.com | Picture-Factory

MFA-Teil

  • schulrelevante Informationen aus den mitgebrachten Unterlagen werden ins elektronische Erfassungsprogramm eingegeben
  • Malvorlagen werden nachgezeichnet
  • Prüfung der selektiven Aufmerksamkeit
  • Sehtest: Prüfung der Sehstärke mittels Testgerät, der Farbsehtüchtigkeit und des räumlichen Sehvermögens/Ausschluss von Schielen
  • Hörtest: Prüfung mittels Kopfhörer-Testgerät (Screening-Audiometer)

Ärztlicher-Teil

  • anamnestische Angaben
    Beschwerden oder Erkrankungen des Kindes
  • allgemeine Entwicklungszustand (Entwicklungsscreening)
    Aufgaben aus den Bereichen Sprache, Fein- und Grobmotorik
    visuelle und auditive Informationsverarbeitung
  • körperliche Untersuchung
    Untersuchung der Organsysteme des bis auf die Unterwäsche entkleideten Kindes
    Blutdruck und Puls
    Größe und Gewicht

Am Ende der Untersuchung bespricht die Ärztin oder der Arzt alle Ergebnisse mit den Eltern und beantwortet Fragen. Gegebenenfalls werden individuelle Tipps zur Förderung des Kindes gegeben und auf ausstehende Impfungen hingewiesen. Ein Schreiben informiert die zuständige Schule über die durchgeführte Einschulungsuntersuchung. In diesem Schreiben stehen schul- und gesundheitsrelevante Aspekte sowie Hinweise zur Förderung des Kindes und ob eine besondere Ausstattung des Arbeitsplatzes in der Klasse erforderlich ist.


BENÖTIGTE UNTERLAGEN:

  • der ausgefüllte Anamnesebogen,
  • Impfausweis
  • das gelbe Vorsorgeheft (U-Heft)
  • gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen, evtl. aktuelle Medikation
  • gegebenenfalls vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)

Begleitperson:

Falls das Kind nicht in Begleitung eines Personensorgeberechtigten zur Untersuchung kommen kann, wird eine Vollmacht benötigt. Diese muss bestätigen, dass das Kind im Beisein der Person, die es begleitet, untersucht werden darf, dass dieser Person Auskünfte sowie Empfehlungen gegeben werden und mögliche Arztbriefe für weiterführende Diagnostik ausgehändigt werden dürfen.
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© Gesundheitsamt Frankfurt am Main

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