Einschulungsuntersuchung

Einschulungsuntersuchung

Kinder- und Jugendmedizin

Einschulungsuntersuchung

Schulkind mit einem Stapel Bücher und Stiften
Schulkind © stock.adobe | famveldman

Mit der Einschulung beginnt für Kinder und Eltern ein neuer und spannender Lebensabschnitt. Damit der Start in die Schule gut gelingt, lädt das Gesundheitsamt alle Frankfurter Vorschulkinder zur Einschulungsuntersuchung ein.

Ziel ist es herauszufinden, was die zukünftigen „ABC-Schützen“ für einen erfolgreichen Übertritt benötigen. Mittels ärztlicher Entwicklungsdiagnostik prüft der Kinder- und Jugendmedizinische Dienst, ob ein Kind fit für die Schule ist, ob es in einem bestimmten Bereich einen besonderen Bedarf hat oder es Förderung für seinen Schulbesuch benötigt. Die Ergebnisse der Untersuchung dienen als Basis für eine Schulempfehlung. Die Entscheidung über die Einschulung trifft jedoch immer die Schulleitung.

In Hessen hat jedes Kind laut dem Hessischen SchulgesetzExternal Link Anspruch auf eine Einschulungsuntersuchung.

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) durch Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienstes (KJGD) ist ein Teil des Schulaufnahmeverfahrens nach Hessischem Schulgesetz (HSchG) §§ 71, 149. Sie ist geregelt in der Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege, dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) § 10 und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34 Abs.11 unter Beachtung des Hessischen Datenschutzgesetzes. Auch Beratungen nach SGB V, SGB VIII und SGB IX fallen in den Aufgabenbereich des KJGD im Rahmen der Einschulungsuntersuchung. Die Entscheidung über die Einschulung obliegt der Schulleitung. Der Kinder- und Jugendmedizinische Dienst hat lediglich Beratungsverantwortung.

Wann findet die Einschulungsuntersuchung statt?

Die Reihenfolge der Untersuchungen richtet sich nach dem Alter und dem individuellen Untersuchungsaufwand.

Die zukünftigen Schulkinder werden über das ganze Jahr verteilt untersucht. Die älteren Kinder beziehungsweise Kinder mit besonderem Bedarf machen den Anfang. Die jüngsten Kinder werden dann schließlich kurz vor Schulbeginn untersucht.

Den Termin zur Einschulungsuntersuchung verschickt das Gesundheitsamt per Post mit einem Einladungsschreiben und den aktuell geltenden Datenschutzrichtlinien etwa 3 bis 4 Wochen vor dem Termin. Falls dieser Termin nicht wahrgenommen werden kann, sollte er rechtzeitig abgesagt werden. Die Kontaktdaten stehen auf dem Einladungsschreiben und auf der Rückseite dieses Faltblattes. Für die eigentliche Untersuchung sollten je nach Unter-suchungsaufwand 60 bis 90 Minuten und eventuelle Wartezeiten eingeplant werden.

Falls dieser Termin nicht wahrgenommen werden kann, muss er rechtzeitig abgesagt werden. Die Kontaktdaten stehen auf dem Einladungsschreiben.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mail: 53.Terminvergabe@stadt-frankfurt.deInternal Link

Telefon: 069 212 36165Internal Link

 


WIE LÄUFT DIE UNTERSUCHUNG AB?

 

Größenvermessung beim Kinderarzt
Größenvermessung © stock.adobe.com | Picture-Factory

Im Eingangsbereich des Gesundheitsamtes befindet sich der Empfang. Nachdem dort das Einladungsschreiben kurz gezeigt wurde, geht es weiter zur Anmeldung ins 1. Obergeschoss. Ist das Kind hier angemeldet, wird es von einer Medizinischen Fachangestellten in Empfang genommen. Sie gibt schulrelevante Informationen aus den mitgebrachten Unterlagen ins elektronische Erfassungsprogramm ein, führt beim Kind einen Seh- und Hörtest durch und motiviert es Malvorlagen nachzuzeichnen.

Anschließend folgt die körperliche Untersuchung durch die Schulärztin oder den Schularzt, hierzu gehört auch das Messen der Körpergröße und das Wiegen des Kindes. Gegebenenfalls werden anamnestische Angaben (Informationen, die die Ärztin oder der Arzt zu Beschwerden oder Erkrankungen des Kindes erhält) ergänzt. Beim Entwicklungsscreening löst das Kind Aufgaben aus den Bereichen Sprache, Fein- und Grobmotorik sowie visuelle und auditive Informationsverarbeitung.

Am Ende bespricht die Ärztin oder der Arzt alle Ergebnisse mit den Eltern und beantwortet Fragen.

Gegebenenfalls weist sie beziehungsweise er auf ausstehende Impfungen hin und gibt individuelle Tipps zur Förderung des Kindes. Ein Schreiben informiert die zuständige Schule über die durchgeführte Einschulungsuntersuchung. In diesem Schreiben stehen schul- und gesundheitsrelevante Aspekte sowie Hinweise zur Förderung des Kindes, beziehungsweise ob eine besondere Ausstattung des Arbeitsplatzes in der Klasse erforderlich ist.

  • das Seh- und Hörvermögen
  • den Blutdruck und den Puls
  • die Größe und das Gewicht
  • die körperliche Entwicklung und den Gesundheitszustand
  • den allgemeinen Entwicklungsstand (Entwicklungsscreening)

 


WO FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?

Die Einschulungsuntersuchung findet im Gesundheitsamt in der Breite Gasse 28 statt. Bitte im Eingangsbereich am Empfang melden und das Einladungsschreiben vorzeigen.


DAS SOLL ZUM TERMIN MITGEBRACHT WERDEN:

  • der ausgefüllte Anamnesebogen,
  • das Vorsorgeheft (U-Heft) und der Impfausweis,
  • gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen, gegebenenfalls vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgerät),
  • falls das Kind nicht in Begleitung seiner Personensorgeberechtigten zur Untersuchung kommt, wird eine Einverständniserklärung benötigt. Diese muss bestätigen, dass das Kind im Beisein der Person, die es begleitet, untersucht werden darf, dass dieser Person Auskünfte sowie Empfehlungen mitgeteilt werden und mögliche Arztbriefe für weiterführende Diagnostik ausgehändigt werden dürfen.
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