Einschulungsuntersuchung
Mit der Einschulung beginnt für
Kinder und Eltern ein neuer spannender Lebensabschnitt. Damit der Start in die
Schule gut gelingt, lädt das Gesundheitsamt alle Frankfurter Vorschulkinder zur
Einschulungsuntersuchung ein.
Ziel ist es herauszufinden, was die
zukünftigen ABC-Schützen für einen erfolgreichen Übergang benötigen. Mittels
ärztlicher Entwicklungsdiagnostik prüft der Kinder- und Jugendmedizinische
Dienst, ob ein Kind für die Schule bereit ist, ob es in einem bestimmten Bereich
besondere Bedarfe hat oder Förderung für seinen Schulbesuch benötigt. Die
Ergebnisse der Untersuchung dienen als Basis für eine Schulempfehlung.
In Hessen hat jedes Kind laut dem Hessischen SchulgesetzExternal Link Anspruch auf
eine Einschulungsuntersuchung.
Die
Einschulungsuntersuchung (ESU) durch Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienstes
(KJGD) ist ein Teil des Schulaufnahmeverfahrens nach Hessischem Schulgesetz
(HSchG) §§ 71, 149. Sie ist geregelt in der Verordnung über die Zulassung und
die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege,
dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) § 10 und
dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 34 Abs.11 unter Beachtung des Hessischen
Datenschutzgesetzes. Auch Beratungen nach SGB V, SGB VIII und SGB IX fallen in
den Aufgabenbereich des KJGD im Rahmen der Einschulungsuntersuchung. Die
Entscheidung über die Einschulung obliegt der Schulleitung. Der Kinder- und
Jugendmedizinische Dienst hat lediglich Beratungsverantwortung.
Wann findet die Einschulungsuntersuchung statt?
Die Reihenfolge der Untersuchungen richtet sich nach dem Alter und dem individuellen Untersuchungsaufwand. Die zukünftigen Schulkinder werden über das ganze Jahr verteilt untersucht.
Die älteren Kinder und Kinder
mit besonderen Bedarfen machen den Anfang. Die jüngsten Kinder werden dann
schließlich kurz vor Schulbeginn untersucht.
Den Termin zur
Einschulungsuntersuchung verschickt das Gesundheitsamt per Post mit einem
Einladungsschreiben und den aktuell geltenden
Datenschutzrichtlinien etwa 3 bis 4 Wochen vor dem Termin.
Für die eigentliche Untersuchung sollten je nach
Untersuchungsaufwand 60 bis 90 Minuten und eventuelle Wartezeiten
eingeplant werden.
Falls dieser Termin nicht wahrgenommen werden kann, muss er rechtzeitig abgesagt werden. Die Kontaktdaten stehen auf dem Einladungsschreiben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen
selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mail: 53.Terminvergabe@stadt-frankfurt.deInternal Link
Telefon: 069 212 36165Internal Link
WO FINDET DIE UNTERSUCHUNG STATT?
Im Eingangsbereich des
Gesundheitsamtes befindet sich der Empfang. Nachdem dort das
Einladungsschreiben gezeigt wurde, geht es weiter zur Anmeldung ins 1.
Obergeschoss.
Ist das Kind hier angemeldet, wird
es von einer/einem Medizinischen Fachangestellten in Empfang
genommen. Anschließend folgt die Untersuchung durch die Ärztin oder
den Arzt.
WIE LÄUFT DIE UNTERSUCHUNG AB?
MFA-Teil
- schulrelevante Informationen aus den mitgebrachten Unterlagen werden ins elektronische Erfassungsprogramm eingegeben
- Malvorlagen werden nachgezeichnet
- Prüfung der selektiven Aufmerksamkeit
- Sehtest: Prüfung der Sehstärke mittels Testgerät, der Farbsehtüchtigkeit und des räumlichen Sehvermögens/Ausschluss von Schielen
- Hörtest: Prüfung mittels Kopfhörer-Testgerät (Screening-Audiometer)
Ärztlicher-Teil
- anamnestische Angaben
Beschwerden oder Erkrankungen des Kindes - allgemeine Entwicklungszustand (Entwicklungsscreening)
Aufgaben aus den Bereichen Sprache, Fein- und Grobmotorik
visuelle und auditive Informationsverarbeitung - körperliche Untersuchung
Untersuchung der Organsysteme des bis auf die Unterwäsche entkleideten Kindes
Blutdruck und Puls
Größe und Gewicht
Am Ende der Untersuchung bespricht die Ärztin oder der Arzt alle Ergebnisse mit den Eltern und beantwortet Fragen. Gegebenenfalls werden individuelle Tipps zur Förderung des Kindes gegeben und auf ausstehende Impfungen hingewiesen. Ein Schreiben informiert die zuständige Schule über die durchgeführte Einschulungsuntersuchung. In diesem Schreiben stehen schul- und gesundheitsrelevante Aspekte sowie Hinweise zur Förderung des Kindes und ob eine besondere Ausstattung des Arbeitsplatzes in der Klasse erforderlich ist.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN:
- der ausgefüllte Anamnesebogen,
- Impfausweis
- das gelbe Vorsorgeheft (U-Heft)
- gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen, evtl. aktuelle Medikation
- gegebenenfalls vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)