Hygiene in der Heilpraktiker-Praxis
Auch Praxen von Heilpraktikern, die invasiv arbeiten, unterliegen der infektionshygienischen Überwachung der Gesundheitsämter. Nach Kontaktaufnahme mit den verschiedenen Heilpraktikerverbänden wurden alle invasiv tätigen Heilpraktikerpraxen in Frankfurt im Jahr 2003 erstmals begangen. Es ergab sich – wie in anderen Praxen auch – Verbesserungsbedarf im Hinblick auf Hygienestruktur und –management, d.h. oft fehlte der Hygieneplan, die Desinfektionsmaßnahmen wurden nicht ausreichend durchgeführt, die Instrumentenaufbereitung war fehlerhaft. Teilweise mußte die Nutzung von Instrumente/Geräten untersagt werden, da diese nicht sachgerecht aufbereitbar waren. Die Ergebnisse wurden in einer Fortbildungsveranstaltung mitgeteilt und die Mängel wurden in der Regel sehr rasch abgestellt. Auch sämtliche neuen Heilpraktikerpraxen, die invasive Maßnahmen vornehmen werden sofort nach Bekanntwerden begangen und beraten. Darüber hinaus zeigte sich bei der standardisierten Begehung der Heilpraktiker-Praxen im Jahr 2013 eine deutliche Verbesserung.
Die Ergebnisse der bisherigen Begehungen sind in den jeweiligen Jahresberichten sowie in den Fachpublikationen veröffentlicht.
- Heudorf U, Carstens A, Exner M: Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Gesetzliche Grund-lagen sowie Erfahrungen aus den Überprüfungen und der infektions-hygienischen Überwachung im Rhein-Main Gebiet 2004-2007. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz (2010) 53: 245-257.
- Heudorf U, Hofmann H, Kutzke G, Otto U.: Hygiene in Praxen von Heilpraktikern. Ergebnisse der infektions-hygienischen Überwachung des Gesundheitsamtes Frankfurt, 2003. Gesundheitswesen (2005) 67: 163-172.
- Westphal T, Hentschel W, Heudorf U: Colon-Hydro-Therapie – ein prinzipielles Risiko der Trinkwasserhygiene. Gesundheitswesen (2004) 66: 770-774.
Stand: August 2017