Hygiene in Arztpraxen
In jeder Arztpraxis müssen die Grundregeln der Hygiene eingehalten werden, um Patienten und Personal vor Infektionserkrankungen zu schützen. In Praxen gelten die gleichen gesetzlichen und fachlichen Grundlagen wie in stationären medizinischen Einrichtungen: u.a. das Infektionsschutzgesetz und die Hessische Hygieneverordnung sowie die einschlägigen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention KRINKO.
Die Praxen werden von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes beraten und systematisch mittels Checklisten begangen. Geachtet wird dabei u.a. auf organisatorische Voraussetzungen (Hygieneplan, Reinigungs- und Desinfektionsplan), Ausbildung der Mitarbeiter/innen, die Instrumente aufbereiten, Händehygiene, Instrumentenaufbereitung, Flächendesinfektion.
Ergebnisse der Überwachungen von Praxen für Allgemeinmedizin und Innere Medizin finden Sie in den Jahresberichten, sowie in folgenden Publikationen:
- Heudorf U (2011): Hygiene in der ambulanten Arztpraxis. Rückblick auf zehn Jahre Infektionsschutzgesetz aus Sicht des Frankfurter Amtes für Gesundheit. Hessisches Ärzteblatt 72: 736-742
- Heudorf U.: Infektionshygienische Überwachung medizinischer Einrichtungen in Frankfurt/Main – Konzept, Erfahrungen, Erfolge. Hygiene und Medizin (2012) 37: 124-132
Stand: August 2017