Hygiene in Arztpraxen - Welche Praxen überwacht das Gesundheitsamt?
Nach dem Infektionsschutzgesetz können die Gesundheitsämter Arztpraxen im Hinblick auf Fragen der Hygiene beraten und begehen. In Praxen gelten die gleichen gesetzlichen und fachlichen Grundlagen wie in stationärten medizinischen Einrichtungen:
u.a. das Infektionsschutzgesetz und die Hessische Hygieneverordnung sowie die einschlägigen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävenation KRINKO.
Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main hat für die Praxen umfangreiche Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt und hat in den letzten Jahren die Praxen systematisch begangen.
Stand: August 2017