Nosokomiale Infektionen in Altenpflegeheimen

Nosokomiale Infektionen in Altenpflegeheimen

Hygiene im Altenpflegeheim

Nosokomiale Infektionen in Altenpflegeheimen

Ziel aller Hygienemaßnahmen in Altenpflegeheimen ist es, Infektionen zu vermeiden und damit die Lebensqualität der Bewohner zu erhöhen. Das Infektionsschutzgesetz sieht für Altenpflegeheime - im Gegensatz zu Krankenhäusern - keine Pflicht zur Erfassung der nosokomialen Infektionen vor. Die für den Krankenhausbereich etablierten Definitionen für Infektionen, die stets Labor- und ggf. auch Röntgenparameter enthalten, sind in Altenpflegeheimen nicht anwendbar. Vor diesem Hintergrund wurden 1991 Kriterien zur Infektionserfassung in Altenpflegeheimen entwickelt, die weitgehend auf Labor- und Röntgenuntersuchungen verzichten.

 

In einem Frankfurter Altenpflegeheim wurde im Rahmen einer Doktorarbeit die Eignung dieser Kriterien zur Erfassung der neu aufgetretenen Infektionen überprüft und bestätigt. Die genauen Daten zu den erhobenen Infektionen und deren Risikofaktoren sind in den neben-stehenden Downloads zu finden.

 

Stand: August 2017

inhalte teilen

Downloads