Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung
Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt wohnen und zur Schule gehen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten von ihrem Wohnort zur Schule oder bei eingeschränkter Wegefähigkeit auf die Beförderung durch einen Fahrdienst. Welche Voraussetzungen das sind und wie Sie die Fahrtkostenerstattung beim zuständigen Stadtschulamt Frankfurt am Main beantragen können, erfahren Sie auf dieser Seite.
Erstattung der Fahrtkosten ÖPNV
Schülerinnen
und Schüler der Grundschule (Klasse 1 bis 4 und Vorklasse)
Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, wenn
der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur zuständigen GrundschuleInternal Link mehr als 2 Kilometer beträgt (einfache Entfernung). Sollten
Sie vom Staatlichen Schulamt eine Gestattung erhalten haben und sollte Ihr Kind in eine andere als die zuständige
Grundschule gehen, können die Fahrtkosten nur erstattet werden, wenn der Weg
zur zuständigen Grundschule mehr als 2 Kilometer Fußweg beträgt.
Schülerinnen
und Schüler der Mittelstufe (Klasse 5-9/10)
Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, wenn
der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur nächstgelegenen aufnahmefähigen
Schule, deren Unterrichtsangebot es ermöglicht, den gewählten Abschluss am
Ende der Mittelstufe ohne Schulwechsel zu erreichen, mehr als 3 Kilometer
beträgt (einfache Entfernung). Sollte Ihr Kind eine weiter entfernte als die
nächstgelegene aufnahmefähige Schule besuchen, können Querversetzungen und
Zuweisungen durch das Staatliche Schulamt Gründe für die Bewilligung der
Kostenübernahme sein, nicht jedoch z.B. die Fremdsprachenfolge oder
Ganztagsbetreuungsangebote. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt unten in der Downloadliste.
Die Fahrtkosten werden bis zum Abschluss der
Mittelstufe in dem gewählten Bildungsgang (Hauptschule, Realschule, Gymnasium,
Gesamtschule) erstattet. Dadurch wird eine kostenfreie Beförderung bis zum
Ende der gesetzlichen Schulpflicht sichergestellt.
WAS MÜSSEN SIE
TUN, UM DIE FAHRTKOSTEN ERSTATTET ZU BEKOMMEN
Wenn Sie
bisher noch keine Fahrtkosten erstattet bekommen haben, müssen Sie als erstes
einen Grundantrag stellen, den Sie in jeder Frankfurter Schule bekommen oder
hier herunterladen können (s. Downloadliste). Die Beantragung der
Fahrtkostenerstattung erfolgt über das Sekretariat Ihrer Schule, in dem sie den
ausgefüllten Antrag bitte abgeben. Möchten Sie den Grundantrag online stellen? Dann finden Sie hier alle Informationen: Online-Grundantrag SchülerbeförderungExternal Link.
Parallel dazu kaufen Sie zu Beginn des
Schuljahres ein Schülerticket Hessen, das Ihnen dann erstattet wird, wenn Ihr Antrag positiv beschieden wird und Sie einen
Erstattungsantrag gestellt haben. Ab dem
Folgemonat erhalten Sie dann automatisch ein Schülerticket Hessen
zugeschickt. Dies wird Ihnen im Grundbescheid erklärt. Der Grundantrag muss pro Schüler nur einmal gestellt werden – es
sei denn, ein Schulform- oder Schulwechsel steht an oder die Klasse muss
wiederholt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt unten in der Downloadliste.
Das müssen Sie tun – Schritt für Schritt:
1. Zu Schuljahresbeginn kaufen Sie ein Schülerticket Hessen.
2. Bitte füllen Sie schnellstmöglich den Grundantrag aus (s. oben)
und geben Sie ihn im Sekretariat der zuständigen Schule ab. Das
Schulsekretariat leitet ihn an das Stadtschulamt weiter.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit für den Grundantrag kann
bis zu fünf Monaten dauern. Stellen Sie ihn so zeitig wie möglich!
3. Nachdem wir den Antrag geprüft haben, erhalten Sie einen
schriftlichen widerspruchsfähigen Bescheid, ob Sie Anspruch auf
Fahrtkostenerstattung haben oder nicht.
4. Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, schicken wir
Ihnen im folgenden Monat das Schülerticket Hessen und spätestens zum Schuljahresende einen Erstattungsantrag zu,
den Sie bitte ausfüllen und im Sekretariat der zuständigen Schule abgeben. Das
Schulsekretariat leitet den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen (Kopie Ihrer Fahrkarte) an uns weiter. Erst dann können wir Ihnen die
Fahrtkosten für das vergangene Schuljahr erstatten.
Bitte denken Sie daran, Ihr eigenes Schülerticket Hessen bei der VGF unter Vorlage unseres Bescheides zu kündigen. Mehr dazu unter "Was noch für Sie interessant sein kann".
5. Im folgenden Schuljahr erhalten Sie dann das Schülerticket
Hessen direkt zugeschickt. Sie müssen keinen Antrag mehr stellen – es sei denn,
ein Schulform- oder Schulwechsel steht an oder die Klasse muss wiederholt
werden. Denken Sie daran, ggf. Ihre eigene Fahrkarte zu kündigen!
Welche Fristen müssen Sie beachten
Die für ein
Schuljahr entstandenen Fahrtkosten können nur erstattet werden, wenn der
Grundantrag bis spätestens 31. Dezember
des Jahres beantragt wird, in dem das Schuljahr endet, zum Beispiel für das
Schuljahr 2020/2021 bis 31. Dezember 2021.
Denken Sie in
jedem Fall daran, den Grundantrag so zeitig wie möglich zu stellen!
Sie können den Antrag hier External Linkganz einfach online einreichen.
WAS NOCH FÜR SIE INTERESSANT SEIN KANN
In welcher
Höhe werden die Fahrtkosten erstattet?
Es werden
maximal die Kosten des günstigsten Fahrpreises erstattet. Bei einem regulären
Schulbesuch ist das in der Regel anteilig das Schülerticket HessenExternal Link.
Bekommen
Schüler von beruflichen Schulen die Fahrtkosten erstattet?
Unter gewissen
Voraussetzungen bekommen Berufsschüler im 1. Berufsschuljahr die Fahrtkosten
erstattet, es sei denn, sie nutzen das Schülerticket Hessen auch, um den Ausbildungsplatz zu erreichen. Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt in der Downloadliste.
Kann man auch
nach der 9./10. Klasse die Fahrtkosten erstattet bekommen?
Wenn Sie z.B.
Kinderzuschlag, Wohngeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, haben Sie ggf.
Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt (s. Downloadliste)
und beim Jugend- und SozialamtInternal Link.
Wie wird die
2- / 3-Kilometer-Grenze gemessen?
Das
Stadtschulamt bedient sich der amtlichen digitalen Stadtkarte des Stadtvermessungsamtes, um die angegebenen Wegstrecken zu messen. Sie
finden die Karten hierExternal Link.
Wie kündige ich mein eigenen
Schülerticket Hessen bei der VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt)?
Sie erhalten ab dem
nächstmöglichsten Zeitpunkt das Schülerticket Hessen vom Stadtschulamt.
Das genaue Datum zum Erhalt
können Sie Ihrem positiven Bescheid entnehmen.
Sollten Sie ihr Ticket bei der
VGF mit Einmalzahlung gekauft oder abonniert haben, wird Ihnen 1/12 pro nicht
genutztem Monat ausbezahlt.
Der Restbetrag wird Ihnen mit
der Kündigung von der VGF Verkehrsgesellschaft Frankfurt erstattet.
Um einen reibungslosen Ablauf zu
gewährleisten, möchten wir Sie auf folgende Punkte zur Kündigung Ihres eigenen
Schülerticket Hessen bei Direktkauf bei der VGF Verkehrsgesellschaft Frankfurt
hinweisen.
Bitte reichen Sie folgende
Unterlagen zusammen mit Ihrer Kündigung ein:
- Unseren Bescheid in Kopie
- Original Schülerticket Hessen,
- Kaufbeleg / Quittung in Kopie,
- Personalausweis der Erziehungsberechtigten, die die Karte zurückgeben.
Sollten nicht die
Erziehungsberechtigten persönlich die Kündigung vornehmen, sondern eine andere
Person beauftragen, wird eine Vollmacht samt Kopie des Personalausweises des
Erziehungsberechtigten benötigt.
Sollten Sie ihr Ticket abonniert
haben, kündigen Sie das Ticket und reichen unseren Bescheid mit ein.
Mein Kind hat kein Schülerticket Hessen
trotz Anspruch erhalten - was nun?
Die VGF versendet das Schülerticket Hessen an Ihr Kind. Damit Ihr Kind das Schülerticket Hessen erhält, muss der Nachname des Kindes am Briefkasten/Zustellungsort erkennbar sein.
Bitte prüfen Sie ob die angegebene Adresse auf dem positiven Bescheid (Schülerfahrtkostenerstattung) übereinstimmt – falls nicht, müssen Sie uns schriftlich Ihre neue Adresse mitteilen. Wir informieren Sie ob der Anspruch weiterhin besteht.
Was mache ich, wenn das
Schülerticket Hessen verloren geht?
Bitte wenden Sie sich beim Verlust des
Schülerticket Hessen direkt an die VGF (z.B. am VGF Serviceschalter an der Hauptwache). Das Stadtschulamt kann
Ihnen keine Ersatzkarte ausstellen.
Zum Erhalt der Ersatzkarte benötigen Sie
unseren positiven Bescheid (Schülerfahrtkostenerstattung), den Sie am VGF
Serviceschalter vorlegen.
Beim Erstellen der Ersatzkarte müssen
Sie eine Bearbeitungsgebühr bezahlen.
Freigestellter Schülerverkehr:
Beförderung
mit einem Fahrdienst
Ein Anspruch auf Beförderung mit einem Fahrdienst
besteht, wenn eine eingeschränkte Wegefähigkeit vorliegt. Hierfür ist ein
Grundantrag (s. Downloadliste) zu stellen. Die eingeschränkte Wegefähigkeit ist durch die
Schule oder durch das BFZ (Beratungs- und Förderzentrum) zu begründen und zu
bestätigen (Nachweis, z.B. Kopie des Behindertenausweises). Bitte reichen Sie den Antrag frühzeitig bei uns ein, die
Bearbeitungszeit beträgt mindestens zwei Wochen. Sie erhalten nach Prüfung
einen entsprechenden Bescheid und weitere Informationen bezüglich der
Beförderung Ihres Kindes.
Beförderung
mit einem vom Stadtschulamt eingerichteten Schulbus
Wenn die Wegstrecke zur
Schule mehr als 45 Minuten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (mit mind.
zweimaligem Umsteigen) beträgt sowie eine Zuweisung des Staatlichen Schulamtes
vorliegt, richtet der Schulträger eine Schulbuslinie ein. Diese ist von den
Schülern, die an der eingerichteten Schulbuslinie wohnen, zu nutzen. Mit der
Einrichtung einer Buslinie ist der Anspruch nach § 161 Hessisches Schulgesetz abgegolten,
das bedeutet, es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten mit den
öffentlichen Verkehrsmitteln und es besteht kein Wahlrecht zwischen Erstattung
der Fahrtkosten mit ÖPNV und dem eingerichteten Schulbus.