Schülerbeförderung und Fahrtkosten-Rückzahlung Leichte Sprache

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Schulweg und Schülerbeförderung

Schülerbeförderung und Fahrtkosten-Rückzahlung

Wann bekomme ich die Fahrtkosten zurück?

Wohnort


Sie müssen in Frankfurt wohnen.
Sie können die Fahrtkosten
von der Stadt Frankfurt zurückbekommen.
Dafür gibt es aber bestimmte Voraussetzungen:

 

Entfernung vom Wohnort zur Schule


Grundstufe: Primarstufe, Klasse 1-4
Der Schulweg zur zuständigen Grundschule
muss länger als 2 Kilometer sein.

 

Mittelstufe: Sekundarstufe I, Klasse 5-9 oder 5-10
Der Schulweg muss länger als 3 Kilometer sein.
Das gilt für die nächstgelegene Schule,
an der Ihr Kind den Abschluss der Mittelstufe machen könnte.


Wie viel bekomme ich zurück?


Sie bekommen von der Stadt Frankfurt
nur den günstigsten Fahrpreis zurück.
Meistens ist das das Schülerticket Hessen.

 

Damit die Stadt Frankfurt
die Fahrtkosten zurückzahlt,
müssen Sie einen Antrag stellen.


Wie lange kann ich
die Fahrtkosten zurückbekommen?


Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten
haben Sie bis zur 9. oder 10. Klasse.
Das hängt von der Schul-Art ab.

 


Was mache ich danach?

Sie können auch nach der 9. oder 10. Klasse
einen Zuschuss bekommen.
Zum Beispiel in Sekundarstufe 2.
Zum Beispiel, wenn Sie

  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld,
  • Arbeitslosengeld II oder
  • Leistungen nach dem
    Asylwerber-Leistungsgesetz bekommen.


Weitere Informationen bekommen Sie
beim Jugend- und Sozialamt unter:
Telefon:
069 – 212-33 1 33
E-Mail: bildung-teilhabe@stadt-frankfurt.deInternal Link


Was muss ich für den Antrag tun?


Sie müssen einen Grund-Antrag stellen.
Den Grund-Antrag bekommen Sie
in jeder Schule in Frankfurt.

Außerdem können Sie ihn hier herunterladen:

Grundantrag Schuelerbefoerderung (pdf , 459KB)Download Link

Sie können den Antrag auch digital stellen.

Klicken Sie hier für den Online-AntragExternal Link.

 

External LinkGerne unterstützt Sie das Stadtschulamt beim Ausfüllen.

Fragen Sie nach einem Termin:

E-Mail: schuelerbefoerderung.amt40@stadt-frankfurt.deInternal Link

Telefon: 069 – 212 38574

 

Sie holen sich bei einer Schule in Frankfurt

oder im Internet den Grundantrag.
Sie müssen den Grund-Antrag ausfüllen.
Geben Sie ihn dann in Ihrer Schule ab.
Die Schule schickt den Antrag an das Stadtschulamt.

 

Dann entscheidet das Stadtschulamt,
ob Sie die Fahrtkosten zurückbekommen oder nicht.

 

Wenn das Stadtschulamt sagt,
dass Sie die Fahrtkosten nicht zurückbekommen,
können Sie Widerspruch einlegen.
Achtung! Das kann Geld kosten.

 

Wenn Sie Fahrtkosten zurückbekommen,
schickt Ihnen das Stadtschulamt ab dem 2. Jahr
die kostenlose Jahres-Fahrkarte für Ihr Kind nach Hause

Kontakt

Persönliche Beratung:


Stadtschulamt Frankfurt am Main
Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt am Main

 

Postanschrift:


Stadtschulamt, 60275 Frankfurt am Main

Internet: www.stadtschulamt.stadt-frankfurt.deExternal Link   
E-Mail: schuelerbefoerderung.amt40@stadt-frankfurt.deInternal Link   

 

Sprechzeiten:


Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr

 

Persönliche Sprechzeiten:

Montag: 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr

 

Fachbereichs-Leitung:

Kathrin Abend
E-Mail: kathrin.abend@stadt-frankfurt.deInternal Link  
Telefon: 069 – 212-38 5 74
Fax: 069 – 212-31 1 80

 

SERVICE HOTLINE
069 – 212-38 5 74

 

Widersprüche schicken Sie bitte schriftlich an:
Rechtsamt der Stadt Frankfurt am Main
Schülerbeförderung
Sandgasse 6
60311 Frankfurt am Main


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