Schülerbeförderung und Fahrtkosten-Rückzahlung
Wann bekomme ich die Fahrtkosten zurück?
Wohnort
Sie müssen in Frankfurt
wohnen.
Sie können die Fahrtkosten
von der Stadt Frankfurt zurückbekommen.
Dafür gibt es aber bestimmte Voraussetzungen:
Entfernung vom Wohnort zur Schule
Grundstufe: Primarstufe, Klasse 1-4
Der Schulweg zur zuständigen Grundschule
muss länger als 2 Kilometer sein.
Mittelstufe: Sekundarstufe I, Klasse 5-9 oder 5-10
Der Schulweg muss länger als 3 Kilometer sein.
Das gilt für die nächstgelegene Schule,
an der Ihr Kind den Abschluss der Mittelstufe machen könnte.
Wie viel bekomme ich zurück?
Sie bekommen von der
Stadt Frankfurt
nur den günstigsten Fahrpreis zurück.
Meistens ist das das Schülerticket Hessen.
Damit die Stadt Frankfurt
die Fahrtkosten zurückzahlt,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Wie lange kann ich
die Fahrtkosten zurückbekommen?
Anspruch auf Erstattung
der Fahrtkosten
haben Sie bis zur 9. oder 10. Klasse.
Das hängt von der Schul-Art ab.
Was mache ich danach?
Sie können auch nach der 9. oder 10. Klasse
einen Zuschuss bekommen.
Zum Beispiel in Sekundarstufe 2.
Zum Beispiel, wenn Sie
- Kinderzuschlag,
- Wohngeld,
- Arbeitslosengeld II oder
- Leistungen
nach dem
Asylwerber-Leistungsgesetz bekommen.
Weitere Informationen
bekommen Sie
beim Jugend- und Sozialamt unter:
Telefon: 069 – 212-33 1 33
E-Mail: bildung-teilhabe@stadt-frankfurt.deInternal Link
Was muss ich für den Antrag tun?
Sie müssen einen Grund-Antrag stellen.
Den Grund-Antrag bekommen Sie
in jeder Schule in Frankfurt.
Außerdem können Sie ihn hier herunterladen:
Grundantrag Schuelerbefoerderung (pdf , 459KB)Download Link
Sie können den Antrag auch digital stellen.
Klicken Sie hier für den Online-AntragExternal Link.
External LinkGerne unterstützt Sie das Stadtschulamt beim Ausfüllen.
Fragen Sie nach einem Termin:
E-Mail: schuelerbefoerderung.amt40@stadt-frankfurt.deInternal Link
Telefon: 069 – 212 38574
Sie holen sich bei einer Schule in Frankfurt
oder im Internet den Grundantrag.
Sie müssen den Grund-Antrag ausfüllen.
Geben Sie ihn dann in Ihrer Schule ab.
Die Schule schickt den Antrag an das Stadtschulamt.
Dann entscheidet das Stadtschulamt,
ob Sie die Fahrtkosten zurückbekommen oder nicht.
Wenn das Stadtschulamt sagt,
dass Sie die Fahrtkosten nicht zurückbekommen,
können Sie Widerspruch einlegen.
Achtung! Das kann Geld kosten.
Wenn Sie Fahrtkosten
zurückbekommen,
schickt Ihnen das Stadtschulamt ab dem 2. Jahr
die kostenlose Jahres-Fahrkarte für Ihr Kind nach Hause.
Kontakt
Persönliche Beratung:
Stadtschulamt Frankfurt am Main
Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt am Main
Postanschrift:
Stadtschulamt, 60275 Frankfurt am Main
Internet: www.stadtschulamt.stadt-frankfurt.deExternal Link
E-Mail: schuelerbefoerderung.amt40@stadt-frankfurt.deInternal Link
Sprechzeiten:
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten:
Montag: 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr
Fachbereichs-Leitung:
Kathrin Abend
E-Mail: kathrin.abend@stadt-frankfurt.deInternal Link
Telefon: 069 – 212-38 5 74
Fax: 069 – 212-31 1 80
SERVICE HOTLINE
069 – 212-38 5 74
Widersprüche schicken Sie bitte schriftlich an:
Rechtsamt der Stadt Frankfurt am Main
Schülerbeförderung
Sandgasse 6
60311 Frankfurt am Main