Masernschutzgesetz

Masernschutzgesetz

Datenschutzinformationen Gesundheitsamt Frankfurt

Datenschutz-Information des Gesundheitsamtes nach Art. 13 und Art. 14 DS-GVO

für den Vollzug des Masernschutzgesetzes nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

1. Allgemeines

Das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten unter Einhaltung der Bestimmungen und Pflichten der Europäischen Datenschutz–Grundverordnung (DS-GVO). Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen. Wir erheben nur Daten, welche aufgrund Ihrer Einwilligung, durch rechtliche Grundlagen oder zur Sicherstellung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind.

 

2. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Gesundheitsamt Frankfurt am Main
Breite Gasse 28
60313 Frankfurt am Main
53.7 – Infektiologie

 

3. Datenverarbeitung

 

3.1 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Datenerhebung basiert auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1, S. 1 lit. c, lit.d, lit. e und Art. 9 Abs. 2 c und 2 i DS-GVO in Verbindung mit § 20 (IfSG).

 

3.2 Zwecke der Datenverarbeitung

Die unter Punkt 3.3 aufgelisteten Daten werden für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 20 IfSG verarbeitet:

  • Prüfung des Impfschutzes gegen Masern und ggf. Aufforderung zu dessen Vervollständigung
  • Prüfung und Verhängung von Tätigkeits- und Betretungsverboten, alternativ Geldbußen und Zwangsgeldern
  • Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Prüfung einer medizinischen Kontraindikation gegen die Masernimpfung

 

3.3 Kategorien der Daten

Wir verarbeiten nach § 2 Nr. 16 IfSG folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
Personenstammdaten (Name, Vorname und Geburtsdatum), Geschlecht, Anschrift und Kontaktdaten, Daten zur Betreuung, Unterbringung oder Tätigkeit in Einrichtungen nach §20 Abs. 8 IfSG, Gesundheitsdaten (Masernimpfstatus, Angaben zu Kontraindikationen).

 

3.4 Speicherdauer

Ihre Daten werden solange gespeichert, wie sie zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben nach § 20 IfSG benötigt werden. Sofern auf Aufforderung des Gesundheitsamtes fristgerecht ein Nachweis erbracht wird und seitens des Gesundheitsamtes keine Zweifel an der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises bestehen, werden die personenbezogenen Daten für eine Frist von sechs Monaten gespeichert, um die Vorlage des gültigen Nachweises bescheinigen zu können. Sofern kein entsprechender Nachweis erbracht wird und ein Verwaltungsverfahren eingeleitet wird, werden die personenbezogenen Daten gemäß den Aufbewahrungsfristen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 31.08.2011 fünf Jahre nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens gelöscht.

 

3.5 Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten

Sollte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, findet zu dem Zwecke des Verfahrens eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Ordnungsamt Frankfurt statt. Eine sonstige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an weitere Empfänger erfolgt nicht.

 

3.6 Übermittlung der Daten an Drittländer

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland ist nicht beabsichtigt.

 

3.7 Profiling

Das Gesundheitsamt verwendet keine technischen Methoden zum Profiling.

 

3.8 Datenquellen

Personenbezogene Daten sind grundsätzlich bei dem Betroffenen zu erheben. Bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage oder Ihrer Einwilligung kann das Gesundheitsamt personenbezogene Daten bei folgenden anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben: Leitungen von Einrichtungen nach § 33 Nr. 1-4, § 36 Abs. 1 Nr. 4, § 23 Abs. 3 S. 1 und Nr. 1 und 2 IfSG (Kindertageseinrichtungen und Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, Kinderheime, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge oder Spätaussiedler, Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen).

4. Rechte

Gerne stellen wir Ihnen Informationen Ihrer bei uns verarbeiteten Daten auf Grundlage des Art. 15 DSGVO zur Verfügung. Des Weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, Löschung nach Art.17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 18 DSGVO, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Sie können ebenso Widerspruch gegen die Datenverarbeitung nach Art. 21 DSGVO einlegen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

5. Beschwerdestelle

Sollten Sie Grund zur Annahme haben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in sonstiger Weise verletzt worden sind, können Sie beim Hessischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Tel.: 0611 1408-0Internal Link
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.deInternal Link

6. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Referat Datenschutz und Informationssicherheit
der Stadt Frankfurt am Main

Sandgasse 6
60311 Frankfurt am Main

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