Datenschutz-Information des Gesundheitsamtes nach Art. 13 und Art. 14 DS-GVO
für den Vollzug des Masernschutzgesetzes nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
1. Allgemeines
Das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten unter Einhaltung der Bestimmungen und Pflichten der Europäischen Datenschutz–Grundverordnung (DS-GVO). Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen. Wir erheben nur Daten, welche aufgrund Ihrer Einwilligung, durch rechtliche Grundlagen oder zur Sicherstellung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
2. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:
Gesundheitsamt Frankfurt am
Main
Breite Gasse 28
60313 Frankfurt am Main
53.7 – Infektiologie
3. Datenverarbeitung
3.1 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Datenerhebung basiert auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1, S. 1 lit. c, lit.d, lit. e und Art. 9 Abs. 2 c und 2 i DS-GVO in Verbindung mit § 20 (IfSG).
3.2 Zwecke der Datenverarbeitung
Die unter Punkt 3.3 aufgelisteten Daten werden für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 20 IfSG verarbeitet:
- Prüfung des Impfschutzes gegen Masern und ggf. Aufforderung zu dessen Vervollständigung
- Prüfung und Verhängung von Tätigkeits- und Betretungsverboten, alternativ Geldbußen und Zwangsgeldern
- Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Prüfung einer medizinischen Kontraindikation gegen die Masernimpfung
3.3 Kategorien der Daten
Wir verarbeiten nach § 2 Nr. 16 IfSG
folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
Personenstammdaten
(Name, Vorname und Geburtsdatum), Geschlecht, Anschrift und Kontaktdaten, Daten
zur Betreuung, Unterbringung oder Tätigkeit in Einrichtungen nach §20 Abs. 8
IfSG, Gesundheitsdaten (Masernimpfstatus, Angaben zu Kontraindikationen).
3.4 Speicherdauer
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie sie zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben nach § 20 IfSG benötigt werden. Sofern auf Aufforderung des Gesundheitsamtes fristgerecht ein Nachweis erbracht wird und seitens des Gesundheitsamtes keine Zweifel an der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises bestehen, werden die personenbezogenen Daten für eine Frist von sechs Monaten gespeichert, um die Vorlage des gültigen Nachweises bescheinigen zu können. Sofern kein entsprechender Nachweis erbracht wird und ein Verwaltungsverfahren eingeleitet wird, werden die personenbezogenen Daten gemäß den Aufbewahrungsfristen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 31.08.2011 fünf Jahre nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens gelöscht.
3.5 Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten
Sollte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, findet zu dem Zwecke des Verfahrens eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Ordnungsamt Frankfurt statt. Eine sonstige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an weitere Empfänger erfolgt nicht.
3.6 Übermittlung der Daten an Drittländer
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland ist nicht beabsichtigt.
3.7 Profiling
Das Gesundheitsamt verwendet keine technischen Methoden zum Profiling.
3.8 Datenquellen
Personenbezogene Daten sind grundsätzlich
bei dem Betroffenen zu erheben. Bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage oder
Ihrer Einwilligung kann das Gesundheitsamt personenbezogene Daten bei folgenden
anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben: Leitungen
von Einrichtungen nach § 33 Nr. 1-4, § 36 Abs. 1 Nr. 4, § 23 Abs. 3 S. 1 und
Nr. 1 und 2 IfSG (Kindertageseinrichtungen und Horte, bestimmte Formen der
Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen
überwiegend minderjährige Personen betreut werden, Kinderheime, Gemeinschaftsunterkünfte
für Asylbewerber und Flüchtlinge oder Spätaussiedler, Gesundheitseinrichtungen
wie Krankenhäusern und Arztpraxen).
4.
Rechte
Gerne
stellen wir Ihnen Informationen Ihrer bei uns verarbeiteten Daten auf Grundlage
des Art. 15 DSGVO zur Verfügung. Des Weiteren haben Sie das Recht auf
Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, Löschung nach Art.17 DSGVO und Einschränkung
der Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 18 DSGVO, sofern die Voraussetzungen
hierfür vorliegen. Sie können ebenso Widerspruch gegen die Datenverarbeitung
nach Art. 21 DSGVO einlegen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
5.
Beschwerdestelle
Sollten Sie Grund zur Annahme haben, dass die Verarbeitung
Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre
datenschutzrechtlichen Ansprüche in sonstiger Weise verletzt worden sind,
können Sie beim Hessischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen.
Der Hessische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Tel.: 0611 1408-0Internal Link
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.deInternal Link
6. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Referat Datenschutz und Informationssicherheit
der Stadt Frankfurt am Main
Sandgasse 6
60311 Frankfurt am Main