Datenschutz-Information des Gesundheitsamtes nach Art. 13 und Art. 14 DS-GVO
Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetz; Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
1. Allgemeines
Das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten unter Einhaltung der Bestimmungen und Pflichten der Europäischen Datenschutz–Grundverordnung (DSGVO). Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen. Wir erheben nur Daten, welche aufgrund Ihrer Einwilligung, durch rechtliche Grundlagen oder zur Sicherstellung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
2. Verantwortlicher
für die Datenverarbeitung
Verantwortliche
Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:
Gesundheitsamt Frankfurt am
Main
Breite Gasse 28
60313 Frankfurt am Main
Abteilung 53.7 Infektiologie
3.
Datenverarbeitung
3.1 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit 3. Abschnitt IfSG (Überwachung, §§ 6 ff.), 4. Abschnitt IfSG (Verhütung übertragbarer Krankheiten, §§ 16 ff.), 5. Abschnitt IfSG (Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, §§ 24 ff.) sowie § 6 HGöGD (Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Abs. 1)
3.2 Zweck/e der Datenverarbeitung
Die unter Punkt 3.3 aufgelisteten Daten werden für die folgenden Zwecke verarbeitet: Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetz; Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
3.3 Kategorien der Daten
Wir verarbeiten folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen: Personenstammdaten gemäß § 2 Satz 1 Nr. 16 IfSG, Kontaktdaten, Gesundheitsdaten. Bei Meldungen von Hepatitiden außerdem auf Grund der sexuellen Übertragbarkeit der Infektionen ggf. Angaben zum Sexualleben und der sexuellen Orientierung, bei Hepatitis B und C sowie bei Tuberkulose Staatsangehörigkeit, Geburtsstaat und ggf. Jahr der Einreise (§ 10 Abs. 1 Satz 1 lit. m IfSG).
3.4 Speicherdauer
Ihre
Daten werden gemäß den Aufbewahrungsbestimmungen für die Hessischen
Gesundheitsämter (Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und
Integration vom 11.08.2011) gespeichert. Für Meldungen von Infektionskrankheiten
nach §§ 6, 7 Infektionsschutzgesetz beträgt die Speicherfrist 10 Jahre, für
Meldungen von Infektionskrankheiten nach § 34 IfSG 5 Jahre. Für Kontaktpersonen
von Erkrankten bzw. Infizierten wird die Speicherfrist auf 3 Jahre festgesetzt.
Die Aufbewahrungsfristen für Meldungen von
Tuberkulose nach §§ 6, 7 IfSG betragen:
- 10 Jahre ab Abschlussdatum eines Falles bzw. 12 Jahre ab Meldedatum für Fälle ohne Abschlussdatum
- 10 Jahre ab Abschlussdatum für Meldungen von Kontaktpersonen bzw. 10 Jahre ab Meldedatum für Fälle ohne Abschlussdatum
3.5 Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten
Im Falle ortsübergreifender Ermittlungen werden Ihre Daten ggf. an andere Gesundheitsämter übermittelt. In besonderen Fällen kann eine Übermittlung an weitere Behörden erfolgen, soweit deren Zuständigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz berührt ist. (§ 27 IfSG). Sollten durch das Gesundheitsamt Laboruntersuchungen Ihrer Infektion beauftragt werden, werden ggf. im Rahmen des Laborauftrags Personenstammdaten an das Labor weitergegeben. (§ 25 i. V. mit § 16 IfSG.)
3.6 Übermittlung der Daten an Drittländer
Eine Übermittlung der Daten an Drittländer erfolgt nicht.
3.7 Profiling
Das Gesundheitsamt verwendet keine technischen Methoden zum Profiling.
3.8 Datenquellen
Personenbezogene Daten sind grundsätzlich
bei dem Betroffenen zu erheben. I. R. von Ermittlungen nach dem
Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsamt personenbezogene Daten auch im
Umfeld des Betroffenen bzw. bei Ärzten oder Laboren erheben (§ 25 i. V. mit §
16 IfSG).
4.
Rechte
Gerne
stellen wir Ihnen Informationen und Kopien Ihrer bei uns verarbeiteten Daten
auf Grundlage des Art. 15 DSGVO zur Verfügung. Diesen Antrag können sie
formlos, durch persönliches Vorsprechen bei uns im Haus oder auf dem Postweg unter dem Stichwort „Datenschutz“ stellen.
Des Weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, Löschung nach Art.17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 18 DSGVO. Sie können ebenso Widerspruch gegen die Datenverarbeitung nach Art. 21 DSGVO einlegen.
Beruht die Verarbeitung Ihrer Daten auf Grundlage Ihrer erteilten Einwilligung, so können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
5.
Beschwerdestelle
Sollten Sie Grund zur Annahme haben, dass die Verarbeitung
Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre
datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind,
können Sie beim Hessischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen.
Der Hessische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Tel.: 0611 1408-0Internal Link
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.deInternal Link
6. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Referat Datenschutz und Informationssicherheit
der Stadt Frankfurt am Main
Sandgasse 6
60311 Frankfurt am Main