1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt

1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt

Aktuelles

Istanbul-Konvention: Gewaltfreies Leben für Frauen* und Mädchen*

1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt / Startschuss für gesamtstädtischen Beteiligungsprozess

Foto mit Gabriele Wenner, Beate Herzog, Rosemarie Heilig, Elena Barta und Gloria Schmid
© Stadt Frankfurt am Main
191 Seiten stark, 70 Handlungsempfehlungen, neun nächste Schritte – der „1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt: Bestandsaufnahme“ zeigt, wie gut das gesamtstädtische Hilfesystem zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt bereits aufgestellt ist. Aber es zeigt auch, was noch verbessert werden sollte. 

Gesamtstädtischer Prozess
Mit der Bestandsaufnahme ist erstmals ein gesamtstädtischer Prozess in Gang gebracht worden, bei dem 53 Träger im Bereich Gewalt gegen Frauen* und häusliche Gewalt sowie 15 Ämter, Polizei und Justiz eingebunden waren. Die Bestandsaufnahme sollte prüfen, welche Lücken im städtischen Hilfssystem noch geschlossen werden müssen, um die Istanbul-Konvention in Frankfurt umzusetzen und besonders marginalisierte Gruppen von Frauen* besser vor Gewalt zu schützen. Erarbeitet wurde sie im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung von der Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention gemeinsam mit Frankfurter Akteur:innen.

Grundlage für Beteiligungsprozess / Start im Mai
Die umfassende Bestandsaufnahme ist die Grundlage für den im Mai startenden Beteiligungsprozess. In einer Auftaktveranstaltung werden zunächst Arbeitsgremien an den im Bericht vorgeschlagenen neun nächsten Schritten weiterarbeiten. Ab Herbst 2024 wird es Workshops, Arbeitsgruppen und Fachtage zu einzelnen Themen geben.

Zum Hintergrund: Die Istanbul Konvention
Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsvertrag des Europaparlaments. Seit 2018 ist sie geltendes Recht in Deutschland.
Sie ist das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Sie beschäftigt sich mit allen Gewaltformen, die sich gegen Menschen aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richten (= geschlechtsspezifische Gewalt). Mit der Unterzeichnung hat sich Deutschland verpflichtet, Maßnahmen zu entwickeln oder zu unterstützen, die Gewalt verhindern und bekämpfen.

In Frankfurt
Grundlage ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2019, der die Einrichtung der „Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention“ vorgab und deren Auftrag definierte, den Umsetzungsprozess auf allen Ebenen zu fördern und zu begleiten sowie eine erste Bestandsanalyse vorzunehmen. Weitere Aufgaben: eine Beteiligungs- und Dialogstruktur aufbauen, Daten sammeln, Handlungsbedarfe in Absprache mit den zuständigen Stellen identifizieren sowie Öffentlichkeit und Fachkräfte sensibilisieren.

Hinzu kommt eine Steuerungsgruppe, in der das Frankfurter Polizeipräsidium, die Justiz (Amtsanwaltschaft und das Familiengericht), die zuständigen Dezernate (Frauendezernat, Sozialdezernat, Bildungsdezernat, Gesundheitsdezernat, Ordnungsdezernat), die Frankfurter Interventionsstellen (Beratungsstelle Frauennotruf, Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, Frauen helfen Frauen) sowie je nach Themen auch Vertreter:innen der Zivilgesellschaft vertreten sind. Ihre Aufgabe ist es, Transparenz zwischen allen Institutionen herzustellen, Schwerpunkte zu identifizieren und gemeinsame Handlungsempfehlungen in den jeweiligen Verantwortungsbereichen umzusetzen.


Der vollständige 1. Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt liegt HIERInternal Link zum Download bereit.

Weitere Informationen: Koordinierungsstelle Umsetzung Istanbul-Konvention unter Telefon: (069) 212-48302 /-48402 oder per Mail: info.frauenreferat@stadt-frankfurt.deInternal Link

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