Kinderrechte: für Erwachsene.

Kinderrechte: für Erwachsene.

Kinderrechte

Kinderrechte: für Erwachsene.

Wichtige Fragen und Antworten rund um die Kinderrechte

Ein buntes Schild mit der Aufschrift "Freedom" steht vor einem Spielplatz.
Stadt der Kinder 2018: Freiheit war ein zentrales Motiv. © Frankfurter Kinderbüro, Foto: Daniela Krenzer

Woher kommen die Kinderrechte und für wen sind sie?

Die Kinderrechte wurden 1989 im Übereinkommen über die Rechte des Kindes von den Vereinten Nationen festgeschrieben. Seit 1992 gilt das Übereinkommen in Deutschland, wie auch in fast allen anderen Staaten der Welt (außer den USA). Diese Staaten verpflichten sich dazu, Kinder und Jugendliche zu schützen, zu versorgen und zu beteiligen. Die Kinderrechte gelten für alle Menschen bis zum 18. Geburtstag.

 

Sind Kinderrechte Menschenrechte?

Ja. Kinderrechte sind Menschenrechte. Die Kinderrechte sind Menschenrechte, die an die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen angepasst sind. Für alle Menschenrechte und damit auch für Kinderrechte gilt:

 

  1. Die Menschenrechte sind für alle gleich. Sie stehen allen Menschen gleichermaßen zu und sie schließen Diskriminierung aus. Sie gelten für alle Menschen auf der ganzen Welt.
  2. Die Menschenrechte sind unteilbar. Es gibt keine Menschenrechte, die wichtiger sind als andere.
  3. Die Menschenrechte sind unveräußerlich. Sie können weder erworben oder verdient noch aberkannt, verkauft oder zurückgegeben werden.

 

Mein Kind hat Rechte - was heißt das genau?

Das heißt, dass Ihr Kind gleichwertig und genauso wichtig ist, wie Sie selbst. Das gilt besonders auch dann, wenn es schwierig ist, sich mit den Wünschen und Interessen Ihres Kindes auseinanderzusetzen.

 

Muss ich immer machen, was mein Kind will?

Sie müssen nicht alles machen, was Ihr Kind will. Nur, weil man Menschenrechte hat, darf man nicht alles machen, was man gern möchte. Man darf zum Beispiel nicht die Rechte der anderen Menschen verletzen. Binden Sie Ihr Kind im Alltag seinem Alter und seinen Fähigkeiten entsprechend ein.

 

Habe auch ich Rechte?

Ja. Besonders wichtig ist Ihr Recht, Ihr Kind zu erziehen: Sie wissen, was das Beste für Ihr Kind ist und wie es in Ihrer Familie zugehen soll. Wichtig ist, dass Ihr Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung hat. Solange Sie Ihr Kind innerhalb des gesetzlichen Rahmens erziehen, mischt sich der Staat nicht ein. Sie haben das Recht, den Staat in die Pflicht zu nehmen, wenn die Rechte Ihres Kindes nicht beachtet werden.

 

Welche Pflichten hat mein Kind?

Es ergeben sich keine Pflichten für Kinder aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Alle müssen die Menschenrechte der anderen achten. Wenn Ihr Kind Fehler macht oder Grenzen überschreitet, hat es dennoch alle Kinderrechte.

 

Was ist, wenn mein Kind absichtlich gegen Regeln verstößt?

Auch wenn Ihr Kind Regeln missachtet, andere verletzt oder etwas kaputt macht, hat es alle Kinderrechte. Gerade, wenn es darum geht, sich mit Grenzverletzungen oder Fehlern auseinanderzusetzen, spielen die Kinderrechte eine wichtige Rolle. Schützen Sie Ihr Kind davor, dass seine Würde verletzt wird.

 

Müssen sich alle Erwachsenen an die Kinderrechte halten oder nur die Eltern?

Alle Erwachsenen müssen sich an das Übereinkommen halten. Besonders wichtig ist das Übereinkommen für alle, die direkt mit Kindern zu tun haben oder Entscheidungen für Kinder treffen. Das sind zum Beispiel ErzieherInnen, LehrerInnen, Ärztinnen und Ärzte, RichterInnen, PolitikerInnen, Polizeibeamte und Eltern.

 

Noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Fragen, Gedanken und Vorschläge.

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