Kinderrechte
Menschenrechte kennt jede/r
Kinderrechte sind Menschenrechte. Die Aufgabe des Kinderbüros ist es, Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene über die UN-Kinderrechtskonvention zu informieren.
Die UN-Kinderrechtskonvention gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen und wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Seit dem 05.04.1992 gilt die Konvention auch für Deutschland. Inhalt der Konvention sind Schutz-, Leistungs- und Beteiligungsrechte für Menschen bis zum 18. Geburtstag. Der Staat muss die Kinderrechte bekannt machen.
Gut informiert! Nur wer Kinderrechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Das Kinderbüro hat deshalb einige Informationen auf diesen Seiten zusammengetragen. Auch die Infobroschüre zu den Kinderrechten für verschiedene Altersgruppen kann hier heruntergeladen werden.