Cannabis-Modellprojekt

Cannabis-Modellprojekt

Kontrollierter Verkauf von Cannabis

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Cannabis-Modellprojekt

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Unterzeichnung der Absichtserklärung zum Cannabis-Modellprojekt: © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Chris Christes © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Chris Christes

Der Startschuss für das Modellprojekt zur regulierten Abgabe von Cannabis in Frankfurt am Main ist gefallen. Elke Voitl, Dezernentin für Soziales und Gesundheit, Dr. Artur Schroers, Leiter des Drogenreferats, und Finn Hänsel, Gründer und Geschäftsführer der Sanity Group GmbH, unterzeichneten am 30. Oktober 2024 eine entsprechende Absichtserklärung. Mit dabei ist Prof. Dr. Heino Stöver (rechts auf dem Bild) von der Frankfurt University of Applied Sciences als wissenschaftliche Leitung der geplanten Studie.

Was ist genau geplant? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

1. Wie kam es zu der Idee, ein Modellprojekt auf den Weg zu bringen?

Die Etablierung eines Modellprojekts zur regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene ist ein Bestandteil des Frankfurter Koalitionsvertrags. Seit der Vorstellung des Zwei-Säulen-Modells durch die Bundesregierung hat die Stadt Frankfurt am Main angekündigt, Cannabis-Modellregion werden zu wollen. Nun bietet sich die Möglichkeit dazu: Renommierte Wissenschaftler:innen und das Unternehmen Sanity Group GmbH wollen baldmöglichst einen Antrag bei der zuständigen Bundesbehörde stellen.

2. Warum braucht es ein Modellprojekt?

Die Teil-Legalisierung durch das Cannabisgesetz war ein guter erster Schritt. Aber dieser reicht nicht. Für einen Großteil der Konsumierenden kommen weder der Eigenanbau noch die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung in Frage. Es benötigt mehr legale Bezugsquellen für Cannabis, um den Cannabis-Schwarzmarkt wirkungsvoll einzudämmen, die Verbreitung von verunreinigtem Cannabis zu verhindern und den Gesundheitsschutz zu verbessern. Auch der Jugendschutz sowie die Gewährleistung des Zugangs zum Hilfesystem bei problematischem Konsum werden unter den Bedingungen eines kontrollierten Handels besser umzusetzen sein.

3. Was kommt nach der Absichtserklärung?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft legt per Verordnung fest, welche Behörde für die Erlaubnis zum Umgang mit Cannabis für wissenschaftliche Zwecke zuständig ist. Sobald dies geschehen ist, werden die wissenschaftliche Studienleitung und das Unternehmen Sanity Group GmbH einen entsprechenden Antrag stellen.

4. Wie sieht das Studiendesign aus?

In der geplanten Studie sollen gesunde, erwachsene Studienteilnehmer:innen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren legal Zugang zu Cannabisblüten und weiteren THC-haltigen Produkten erhalten. Zu Studienbeginn und alle sechs Monate bis zum individuellen Ende der Datenerhebung werden die Teilnehmenden befragt. Weitere Daten werden unter anderem durch regelmäßige begleitende Fokusgruppen mit der Polizei, den lokalen Behörden, den Suchtberatungsstellen und weiteren relevanten Akteur:innen erhoben.

5. Wie läuft die Studie ab?

Personen, die an der Studie teilnehmen wollen, müssen ihren Wohnsitz in Frankfurt haben. Sie füllen einen Screening-Fragebogen aus und nehmen an einem Eignungsgespräch in einer Verkaufsstelle teil. Sofern alle Ein- und Ausschlusskriterien erfüllt sind, erhalten sie im Anschluss einen Teilnehmendenausweis. Der muss bei jedem Kauf zusammen mit einem amtlichen Ausweis vorgelegt werden, um die Identität abzugleichen. Die Dauer der Studie beträgt für jeden einzelnen Teilnehmenden 24 Monate. Alle Teilnehmenden können auch länger dabeibleiben, maximal bis zum Ende der Studienlaufzeit von 5 Jahren. Die Teilnehmenden können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Studie abbrechen.

6. Wer darf Cannabis kaufen?

An der Studie teilnehmen können volljährige, einwilligungsfähige Einwohner:innen aus Frankfurt am Main. Ausgeschlossen sind schwangere und stillende Frauen sowie Personen mit schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Erkrankungen, für die nach Einschätzung des Studienarztes/der Studienärztin die Risiken einer Studienteilnahme den potenziellen Nutzen überwiegen: etwa schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Einnahme von bestimmten Medikamenten, Allergie/Unverträglichkeiten gegenüber Cannabis, demenzielle Erkrankungen, Psychosen, akute Eigengefährdung, Suizidalität. Weitere Ausschlusskriterien sind eine aktuelle stationäre (psychiatrische) Behandlung und das Bestehen einer gesetzlichen Betreuung. Alle Personen, welche die oben genannten Kriterien erfüllen, können an der Studie teilnehmen, es gibt keine Obergrenze.

7. Welche Produkte wird es geben?

Bei dem Forschungsprojekt wird den Teilnehmenden ein breites Produktsortiment angeboten: Blüten, Hasch und Produkte zum „Vapen“, alle in kindersicher gestalteten Verpackungen. Zudem unterscheiden sich die Produkte hinsichtlich ihres Gehalts an THC und CBD. Durch das vielfältige Produktangebot soll es den Teilnehmenden ermöglicht werden, unkompliziert zu Produkten mit geringerem gesundheitlichen Risiko zu wechseln.

8. Was wird das Cannabis kosten?

Der Preis aller Produkte orientiert sich an deren Wirkstoffgehalt (je höher der THC-Gehalt desto höher der Preis) sowie dem Preisniveau auf dem illegalen Markt. Dieser lag 2021 bei ca. 10 Euro pro Gramm Cannabisblüten. Genaue Preise hängen von der Qualität des Endproduktes ab, werden erst zum Projektstart final festgelegt und können im Laufe der Studienperiode angepasst werden, wenn sich die Einkaufspreise oder die Preise des illegalen Marktes ändern.

9. Wie viele Geschäfte wird es geben? Und wo?

Derzeit sind bis zu vier Geschäfte in Frankfurt am Main geplant. Je nach Teilnehmendenzahlen können im Verlauf der Studie weitere Verkaufsstellen hinzukommen. Die Orte für die Geschäfte stehen noch nicht fest.

10. Wie wird der Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleistet?

Alle Teilnehmenden erhalten vor Studienteilnahme Informationen zum Thema Jugendschutz. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die kindersichere Aufbewahrung von Cannabisprodukten sowie den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Produkten im Beisein von Minderjährigen gelegt. Alle Verpackungen der Produkte sind kindersicher gestaltet und tragen deutliche Hinweise zum Jugendschutz. In den Verkaufsstellen gilt striktes Eintrittsverbot für Minderjährige.

11. Wer sind die Beteiligten an der Studie?

Die wissenschaftliche Studienleitung des Forschungsprojektes wird von Frau Prof.in Dr. Kirsten Müller-Vahl und Herrn Prof. Dr. Heino Stöver übernommen. Sie sind als Studienleitungen alleinig für die Auswertung der Studienergebnisse verantwortlich, so dass eine vollständige Unabhängigkeit der Forschungsergebnisse gewährleistet ist.
Prof.in Müller-Vahl ist Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie und Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Hochschule Hannover. Prof. Dr. Stöver ist promovierter Sozialwissenschaftler, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences in Deutschland und ehemaliger Direktor des „Instituts für Suchtforschung“.
Für den Antrag beim Bund und die operative Umsetzung des Projekts ist das Unternehmen Sanity Group GmbH zuständig. In Zusammenarbeit mit seiner Tochterfirma, der Sanity Group Switzerland AG, betreibt es bereits in Basel-Landschaft/Schweiz zwei Fachgeschäfte für die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen des Cannabis-Forschungsprojekts „Grashaus Projects BL“.  

12. Inwieweit profitiert die Prävention von den Einnahmen aus dem Cannabis-Verkauf?

Die Sanity Group GmbH hat sich verpflichtet, einen Teil der Einnahmen an gemeinnützige Einrichtungen der Suchtprävention in Frankfurt am Main zu spenden, und zwar einen Euro pro verkauftem Gramm Cannabisblüten.


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