Förderung und Zuwendungen für Kulturdenkmale
Die Eigentümer*innen von Kulturdenkmalen haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme eine Zuwendung zu beantragen. Der Zuschuss dient dazu, den Mehraufwand, der aus Gründen des Denkmalschutzes erforderlich war, abzumildern. Dabei soll zunächst die Substanzerhaltung von denkmalgeschützten Objekten gewährleistet werden, bevor andere Maßnahmen unterstützt werden. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Bedeutung des Kulturdenkmals, nach der Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahme und nach der finanziellen Belastbarkeit der Eigentümer*innen. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Zuwendung besteht nicht, sie erfolgt im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen.
Benötigte Unterlagen:
Für die Bewilligung einer Zuwendung müssen die Eigentümer*innen folgende Unterlagen einreichen:
- schriftlicher Antrag
- einfachen Grundbuchauszug, der nicht älter als 6 Monate ist
- gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz
- Vorlage von mindestens zwei Kostenvoranschlägen für die geplanten Maßnahmen
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde
- Erklärung, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist
- Erklärung, ob Zuwendungen von Dritten gewährt werden
- Fotos vom Ist-Zustand
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt in engem Kontakt mit dem Denkmalamt. Nach Abschluss der Maßnahme sind die originalen Schlussrechnungen vorzulegen