Bodendenkmalpflege

Bodendenkmalpflege

Denkmalschutz und -pflege

Bodendenkmalpflege

1
Römische Funde aus Heddernheim, unter anderem eine Bronzestatuette der Göttin Diana © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Denkmalamt Frankfurt

Zur archäologischen Abteilung gehören zwei Grabungstechniker, eine Grafikerin und Fotografin und ein Restaurator, der auch Aufgaben im Außendienst wahrnimmt sowie eine leitende Archäologin.

 

Die Stellungnahmen der archäologischen Denkmalpflege sind in der Mehrzahl im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens notwendig. Seltener handelt es sich um baugenehmigungsfreie Baumaßnahmen, die durch eine isolierte denkmalschutzrechtliche Genehmigung beschieden werden. Daneben sind eine große Zahl von Straßenbau- und Kanalbauten zu bearbeiten. Eine besondere Bedeutung kommt den Stellungnahmen in der Bauleitplanung zu, da hier häufig bisher unbebautes Gelände großflächig städtebaulich überplant wird und dadurch in der Regel zahlreiche bekannte archäologische Denkmale bedroht werden. Weitere Maßnahmen sind im Rahmen landesweiter Planungen, wie z.B. Autobahnbau, Überlandleitungen, Versorgungstrassen oder Windkraftanlagen zu bescheiden.  

 

Im Frankfurter Stadtgebiet sind auf 248 km² rund 1600 archäologische Denkmale bekannt. Sie verteilen sich auf alle Gemarkungen jedoch mit unterschiedlicher Dichte. Neben den archäologischen Denkmalen werden auch die paläontologischen Denkmale betreut.  

 

Alle Fundstellen sind im Ortsarchiv aufgenommen und nummerisch innerhalb der Gemarkungen erfasst. Diesem Verzeichnis kommt als Denkmalbuch und damit als Arbeitsgrundlage der archäologischen Denkmalpflege größte Bedeutung zu und es befindet sich daher immer auf dem aktuellsten Stand.  

 

Grundsätzlich sollen und müssen archäologische Voruntersuchungen und Ausgrabungen auf das notwendige Maß beschränkt werden, um Denkmäler für die folgenden Generationen zu erhalten. Allerdings ist im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Abwägungsprozesses in der Großstadt Frankfurt häufig eine dokumentarische Sicherung durch eine Ausgrabung notwendig.  

 

Das Hessische Denkmalschutzgesetz ist ein Landesgesetz, dessen Umsetzung in den Unteren Denkmalschutzbehörden vorgesehen ist. Damit liegt die gesamte Exekutive in den Händen der Mitarbeiter des Denkmalamtes.  

 

Durch die Ausstattung des Denkmalamtes mit archäologischem Fachpersonal, gilt die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der Stadt Frankfurt auch für archäologische Denkmale. Dadurch wird der Bodendenkmalpflege eine gewisse weitergehende Selbständigkeit und Entscheidungshoheit zugebilligt. Somit können die Verfahrenswege zugunsten der Antragsteller und Bürger deutlich verkürzt werden.  

 

Die archäologische Denkmalpflege macht in jedem Jahr Bauprojekte im Wert von mehreren Hundert Millionen Euro möglich, denn erst durch die Ausgrabung und Dokumentationen unserer Geschichte durch die Bodendenkmalpflege werden Gebiete mit archäologischen Denkmalen auch baureif.

inhalte teilen