Allgemeine Informationen und Wahlberechtigung

Allgemeine Informationen und Wahlberechtigung

Europawahl 2024

Allgemeine Informationen und Wahlberechtigung

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland  Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.

 

Das Frankfurter Stadtgebiet ist für die Europawahl in 375 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Ein Karte mit dem Zuschnitt der Wahlbezirke und die Lage der Wahlräume haben wir Ihnen im städtischen GeoportalExternal Link angelegt. Für die Auswertung der Briefwahl wurden zusätzlich 200 Briefwahlbezirke gebildet.

 

WAHLSYSTEM

 

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.


In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Bei der Sitzverteilung werden alle Wahlvorschläge berücksichtigt. Seit der Europawahl 2014 gibt es keine Sperrklausel mehr. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Listen der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen sind sogenannte geschlossene Listen, weil die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Parteien durch Wahl festgelegt wurde und nicht verändert werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.External Link

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

 

Wahlberechtigt sind im Grundsatz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Informationen zur Wahlberechtigung im Einzelnen haben wir auf dieser SeiteInternal Link zusammengestellt. Für jedwede Wahlberechtigung gilt, dass Personen in Deutschland oder im Herkunftsstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein dürfen.

Wahlvorschläge können bei der Europawahl nur von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können, anders als etwa zur Bundestagswahl, bei der Europawahl nicht kandidieren.

Zu beachten ist außerdem, dass zwar das das aktive Wahlalter bei Europawahlen in der Bundesrepublik Deutschland auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt wurde, für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) gilt jedoch weiterhin die Voraussetzung der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres.

Wahlvorschläge (Listen für ein Land beziehungsweise gemeinsame Listen für alle Länder) sind ausschließlich bei der Bundeswahlleiterin einzureichen. Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.External Link

Wählen, Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis

Rechtzeitig vor der Wahl werden alle Wahlberechtigten mittels Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert. Vor dem Wahltag besteht die Möglichkeit das Wählerverzeichnis einzusehen, es wird im Briefwahllokal im Zeitraum 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Sollten Personen nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein, aber glauben wahlberechtigt zu sein, besteht die Möglichkeit, die Eintragung ergänzen zu lassen. Auch falsche oder unvollständige Angaben im Wählerverzeichnis können berichtigt werden. Ein Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Ihren zugeordneten Wahlraum finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahlräume befinden sich in der Regel in der Nähe Ihrer Wohnung. Bringen Sie der Einfachheit halber zum Wählen Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Zusätzlich sollte auch ein amtliches Ausweisdokument bereitgehalten werden, da der Wahlvorstand deren Vorlage verlangen kann. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten. Falls die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen wurde, ist es auch möglich, im zugeordneten Wahlraum ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen und einen amtlichen Ausweis bereithalten.

Am Wahltag können Sie nur in Ihrem zugeordneten Wahlraum wählen, eine Stimmabgabe im Bürgeramt, Statistik und Wahlen (Wahlamt) ist am Wahltag nicht möglich. Sollte Ihnen eine Stimmabgabe in ihrem „zuständigen“ Wahlraum am Wahltag nicht möglich sein, besteht alternativ die Möglichkeit, vor dem Wahltag einen Wahlschein zu beantragen und die Stimme in einem anderen Wahlraum in der Stadt Frankfurt oder mittels Briefwahl abzugeben.