Wohngeld

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Wohnen

Wohngeld

Zuschuss zur Miete oder Wohnkostenbelastung für Haushalte mit niedrigem Einkommen

***Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.***
 

***Das Wohngeld wurde am 01.01.2025 erhöht.

Haushalte, denen schon Wohngeld für 2025 bewilligt wurde, bekommen automatisch einen neuen Bescheid. Die Bescheide werden im Januar 2025 verschickt. Ein neuer Antrag ist nicht nötig.

Das erhöhte Wohngeld wird ab 01.02.2025 gezahlt. Für Januar 2025 wird am 15.01.2025 eine Nachzahlung überwiesen. Die Höhe der Nachzahlung ergibt sich aus der Differenz von neuem, erhöhten Wohngeld und dem alten Wohngeld.

Den neuen Bescheid mit der genauen Berechnung bekommen die meisten Haushalte bis Ende Januar 2025.***

 

Sie haben zu wenig Einkommen, um Ihre Wohnkosten zu bezahlen?

Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Wohngeld als

  • Mietzuschuss für Mieter oder
  • auf einen Lastenzuschuss für Eigentümer im selbstgenutzten Wohneigentum.

Auf diesen Seiten finden Sie

Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags?

Der ehrenamtliche Dienst des Jugend- und Sozialamtes steht Ihnen mit den Sozialbezirksvorsteher:innen unterstützend und beratend zur Seite. Weitere Informationen über das Angebot können Sie dem Flyer „Ehrenamtlicher Dienst“ entnehmen. Den ehrenamtlichen Dienst für Ihren Stadtteil finden Sie unter: Sozialbezirksvorsteher/-innen | Stadt Frankfurt am MainInternal Link.

Weitere auch mehrsprachige Informationen zum Wohngeld-Plus finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bau und WohnenExternal Link.

Hinweis: Kinder in Wohngeld-Haushalten haben zudem einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. 

Sollten Sie Fragen haben – wir beraten Sie gern.

Ihre Wohngeldbehörde
im Amt für Wohnungswesen Frankfurt am MainInternal Link

© Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen,
BMWSB
Informationsvideo zum Wohngeld-Plus