Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher
Der Ehrenamtliche Dienst des Jugend- und Sozialamtes ist eine gewachsene und etablierte Einrichtung der Stadt Frankfurt am Main. Seine Aufgabe ist die Unterstützung und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, die in ihrer Lebenssituation Hilfe benötigen. Durch den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den hilfebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern soll auch deren Vertrauen in die Verwaltung – hier besonders in die sozialen Ämter – gefördert werden.
Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher sind durch die Stadt Frankfurt zu Ehrenbeamtinnen/ Ehrenbeamten ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben Rechte und Pflichten, die in einer Geschäftsanweisung geregelt sind. Sie wohnen in ihrem Sozialbezirk und kennen deshalb die Situation vor Ort aus eigener Anschauung. So ist es leichter zu sehen – oder von anderen zu hören –, ob Personen in Not geraten sind, auf sie zuzugehen und ihnen Hilfe und Unterstützung des Jugend- und Sozialamtes oder durch das Jobcenter Frankfurt am Main anzubieten.
An Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher können sich auch Bürgerinnen und Bürger wenden, die den Weg zu Behörden aus Scham oder damit verbundener Beschwerlichkeit scheuen. In vielen Fällen können die Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher durch ihre gute Kenntnis der Hilfsmöglichkeiten erfolgreich beraten. Sie unterstützen bei der Beantragung von Hilfen, die oft aus Unkenntnis bisher nicht in Anspruch genommen wurden. Hilfestellung leisten sie bei der Organisation und Koordinierung ambulanter Hilfen, damit ältere, kranke oder behinderte Menschen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben können. Unterstützende Beratung erfolgt zudem in Fragen der Kostenregelung.
Auch Familien, Kinder und Jugendliche erhalten bei Bedarf Hilfe durch die Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher. Deren Kenntnisse über den Lebensraum der Familien in ihrem Sozialbezirk sind dabei eine gute Grundlage. Sie erleichtern es, Brücken zu schlagen zu den Hilfsangeboten der zuständigen Ämter sowie den Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege.