Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher
Der Ehrenamtliche Dienst des Jugend- und Sozialamtes ist eine gewachsene und etablierte Einrichtung der Stadt Frankfurt am Main. Seine Aufgabe ist die Unterstützung und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, die in ihrer Lebenssituation Hilfe benötigen. Durch den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den hilfebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern soll auch deren Vertrauen in die Verwaltung – hier besonders in die sozialen Ämter – gefördert werden.
Das Stadtgebiet ist in 68 Sozialbezirke unterteilt, für die jeweils eine
Sozialbezirksvorsteherin/ ein Sozialbezirksvorsteher zuständig ist. Unterstützt
werden sie durch Sozialpflegerinnen und
Sozialpfleger.
Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher sind
durch die Stadt Frankfurt zu Ehrenbeamtinnen/ Ehrenbeamten ernannt. Sie üben
ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben Rechte und Pflichten, die in einer
Geschäftsanweisung geregelt sind. Sie wohnen in ihrem
Sozialbezirk und kennen deshalb die Situation vor Ort aus eigener Anschauung. So
ist es leichter zu sehen – oder von anderen zu hören –, ob Personen in Not
geraten sind, auf sie zuzugehen und ihnen Hilfe und Unterstützung des Jugend-
und Sozialamtes oder durch das Jobcenter Frankfurt am Main anzubieten.
An Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher können sich
auch Bürgerinnen und Bürger wenden, die den Weg zu Behörden aus Scham oder damit
verbundener Beschwerlichkeit scheuen. In vielen Fällen können die
Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorsteher durch ihre gute Kenntnis der
Hilfsmöglichkeiten erfolgreich beraten. Sie unterstützen bei der Beantragung von
Hilfen, die oft aus Unkenntnis bisher nicht in Anspruch genommen wurden.
Hilfestellung leisten sie bei der Organisation und Koordinierung ambulanter
Hilfen, damit ältere, kranke oder behinderte Menschen so lange wie möglich in
der eigenen Wohnung bleiben können. Unterstützende Beratung erfolgt zudem in
Fragen der Kostenregelung.
Auch Familien, Kinder und Jugendliche erhalten
bei Bedarf Hilfe durch die Sozialbezirksvorsteherinnen und
Sozialbezirksvorsteher. Deren Kenntnisse über den Lebensraum der Familien in
ihrem Sozialbezirk sind dabei eine gute Grundlage. Sie erleichtern es, Brücken
zu schlagen zu den Hilfsangeboten der zuständigen Ämter sowie den Einrichtungen
der Träger der freien Jugendhilfe und der Verbände der freien
Wohlfahrtspflege.
Die Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher bieten regelmäßige Sprechzeiten an, zu denen sie – meist nach telefonischer Vereinbarung – für ein Gespräch zur Verfügung stehen. Wenn es gewünscht wird oder notwendig ist, machen sie auch Hausbesuche.