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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Lebensmittelausweise / Bescheinigungen für den Lebensmittelbereich

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Leistungsbeschreibung

Ein Koch gießt Öl über einen Teller, auf dem Tomaten und Mozarella angerichtet sind.
Information für Beschäftigte im Lebensmittelbereich © WacebreakmediaMicro | stock.adobe.com

Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43 benötigen alle Personen, die erstmalig(!) eine Tätigkeit mit Lebensmittelkontakt, z.B. in Gastronomie, Lebensmittelproduktion oder Kita, ausüben wollen, eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.

Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Wer schon eine Bescheinigung besitzt, kann diese direkt beim Arbeitgeber vorlegen und wird dort bei Arbeitsbeginn belehrt. Es ist keine erneute Erstbelehrung beim Gesundheitsamt notwendig!

Termine ab 2. Mai 2022 können ab sofort online vereinbart werden: https://www.terminland.de/43ifsg_lebensmittelbelehrung/External Link
Die Erstbelehrung erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine werden immer vier Wochen im Voraus freigeschaltet.

Voraussetzung für eine Belehrung nach § 43 IfSG im Gesundheitsamt in Frankfurt am Main ist, dass sich Ihr gemeldeter Wohnsitz oder Ihr Arbeitsplatz (die Betriebsstätte/Einsatzort Ihres Arbeitgebers) in Frankfurt befindet. Liegt Ihr gemeldeter Wohnsitz außerhalb Frankfurts, benötigen wir eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass Sie in Frankfurt beschäftigt sind oder sein werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zu Ihrem Termin mit:

  • einen gültigen Personalausweis/Reisepass oder
  • einen ausländischen Reisepass mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  • einen Nachweis des Arbeitsgebers über den Einsatzort in Frankfurt (sofern der gemeldete Wohnsitz nicht in Frankfurt liegt)
  • bei Schulpraktika eine Bescheinigung der Schule über das Schulpraktikum und den Schülerausweis
  • bei ehrenamtlichen Tätigkeiten eine Bescheinigung der Beschäftigungsstelle

Bei Minderjährigen bis 15 Jahren ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten nötig, ab 16 Jahren genügt eine schriftliche Einverständniserklärung.

Den Belehrungstext können Sie vorab unter "Anträge / Formulare" in 28 verschiedenen Sprachen herunterladen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von 29,00 Euro und für die Ausstellung eines Duplikats eine Gebühr von derzeit 12,00 Euro erhoben. Die Bezahlung ist bar oder mit einer deutschen EC-Karte möglich.

Für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten wird eine reduzierte Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Bitte bringen Sie eine entsprechende Bescheinigung der Schule über das Schulpraktikum bzw. bei ehrenamtlichen Tätigkeiten eine Bescheinigung der Beschäftigungsstelle mit. Schüler müssen sich mit einem gültigen Schülerausweis und dem Personalausweis/Reisepass ausweisen können. Bei Minderjährigen gilt die bereits erwähnte Regelung zur Erlaubnis der Sorgeberechtigten.

Anträge / Formulare

Flyer 'Informationen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich' (pdf , 3774KB)Download Link

Einverständniserklärung § 43 (pdf , 425KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelberiech_deutsch (pdf , 212KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_englisch (pdf , 193KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_LEICHTE SPRACHE (pdf , 375KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_amharisch (pdf , 256KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_arabisch (pdf , 279KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_bengalisch (pdf , 164KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_bulgarisch (pdf , 333KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_chinesisch (pdf , 285KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_französisch (pdf , 263KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_griechisch (pdf , 395KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_italienisch (pdf , 311KB)Download Link

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Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_slowakisch (pdf , 243KB)Download Link

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Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_thailändisch (pdf , 1567KB)Download Link

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Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_tschechisch (pdf , 247KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_türkisch (pdf , 383KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_ungarisch (pdf , 674KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_Urdu (pdf , 607KB)Download Link

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_vietnamesisch (pdf , 240KB)Download Link

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