Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43 benötigen alle Personen, die erstmalig(!) eine Tätigkeit mit Lebensmittelkontakt, z.B. in Gastronomie, Lebensmittelproduktion oder Kita, ausüben wollen, eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.
Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Wer schon eine Bescheinigung besitzt, kann diese direkt beim Arbeitgeber vorlegen und wird dort bei Arbeitsbeginn belehrt. Es ist keine erneute Erstbelehrung beim Gesundheitsamt notwendig!
Termine ab 2. Mai 2022 können ab sofort online vereinbart werden: https://www.terminland.de/43ifsg_lebensmittelbelehrung/External Link Die Erstbelehrung erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine werden immer vier Wochen im Voraus freigeschaltet. |
Voraussetzung für eine Belehrung nach § 43 IfSG im Gesundheitsamt in Frankfurt am Main ist, dass sich Ihr gemeldeter Wohnsitz oder Ihr Arbeitsplatz (die Betriebsstätte/Einsatzort Ihres Arbeitgebers) in Frankfurt befindet. Liegt Ihr gemeldeter Wohnsitz außerhalb Frankfurts, benötigen wir eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass Sie in Frankfurt beschäftigt sind oder sein werden.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente zu Ihrem Termin mit:
Bei Minderjährigen bis 15 Jahren ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten nötig, ab 16 Jahren genügt eine schriftliche Einverstandnis Sorgeberechtigte (pdf , 430KB)Download Link
Den Belehrungstext können Sie vorab unter "Anträge / Formulare" in 28 verschiedenen Sprachen herunterladen.
Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von 29,00 Euro und für die Ausstellung eines Duplikats eine Gebühr von derzeit 12,00 Euro erhoben. Die Bezahlung ist bar oder mit einer deutschen EC-Karte möglich.
Für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten wird eine reduzierte Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Bitte bringen Sie eine entsprechende Bescheinigung der Schule über das Schulpraktikum bzw. bei ehrenamtlichen Tätigkeiten eine Bescheinigung der Beschäftigungsstelle mit. Schüler müssen sich mit einem gültigen Schülerausweis und dem Personalausweis/Reisepass ausweisen können. Bei Minderjährigen gilt die bereits erwähnte Regelung zur Erlaubnis der Sorgeberechtigten.
Flyer 'Informationen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich' (pdf , 3774KB)Download LinkEinverstandnis Sorgeberechtigte (pdf , 430KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelberiech_deutsch (pdf , 494KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_englisch (pdf , 494KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_LEICHTE SPRACHE (pdf , 547KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_amharisch (pdf , 956KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_arabisch (pdf , 279KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_bengalisch (pdf , 164KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_bulgarisch (pdf , 497KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_chinesisch (pdf , 605KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_französisch (pdf , 494KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_griechisch (pdf , 477KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_italienisch (pdf , 528KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_italienisch (pdf , 528KB)Download LinkBelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_japanisch (pdf , 296KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_japanisch (pdf , 296KB)Download LinkBelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_kroatisch (pdf , 275KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_kroatisch (pdf , 275KB)Download LinkBelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_persisch (pdf , 469KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_persisch (pdf , 469KB)Download LinkBelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_polnisch (pdf , 265KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_polnisch (pdf , 265KB)Download LinkBelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_rumänisch (pdf , 332KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_rumänisch (pdf , 332KB)Download LinkBelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_russisch (pdf , 277KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_russisch (pdf , 277KB)Download LinkBelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_serbisch (pdf , 225KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_slowakisch (pdf , 243KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_slowenisch (pdf , 331KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_spanisch (pdf , 161KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_thailändisch (pdf , 1567KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_tigrinya (pdf , 265KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_tschechisch (pdf , 247KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_türkisch (pdf , 383KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_ungarisch (pdf , 674KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_Urdu (pdf , 607KB)Download Link
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich_vietnamesisch (pdf , 240KB)Download Link