Fahrtkostenerstattung

Fahrtkostenerstattung

Schulweg und Schülerbeförderung

Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung

Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt wohnen und zur Schule gehen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten von ihrem Wohnort zur Schule oder bei eingeschränkter Wegefähigkeit auf die Beförderung durch einen Fahrdienst. Welche Voraussetzungen das sind und wie Sie die Fahrtkostenerstattung beim zuständigen Stadtschulamt Frankfurt am Main beantragen können, erfahren Sie auf dieser Seite.

Kinderzeichnung eines Busses
Mit den Öffentlichen zur Schule © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Paul Abend

Erstattung der Fahrtkosten ÖPNV

Schülerinnen und Schüler der Grundschule (Klasse 1 bis 4 und Vorklasse)
Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, wenn der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur zuständigen GrundschuleInternal Link mehr als 2 Kilometer beträgt (einfache Entfernung). Sollten Sie vom Staatlichen Schulamt eine Gestattung erhalten haben und sollte Ihr Kind in eine andere als die zuständige Grundschule gehen, können die Fahrtkosten nur erstattet werden, wenn der Weg zur zuständigen Grundschule mehr als 2 Kilometer Fußweg beträgt.

Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe (Klasse 5-9/10)
Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, wenn der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule, deren Unterrichtsangebot es ermöglicht, den gewählten Abschluss am Ende der Mittelstufe ohne Schulwechsel zu erreichen, mehr als 3 Kilometer beträgt (einfache Entfernung). Sollte Ihr Kind eine weiter entfernte als die nächstgelegene aufnahmefähige Schule besuchen, können Querversetzungen und Zuweisungen durch das Staatliche Schulamt Gründe für die Bewilligung der Kostenübernahme sein, nicht jedoch z.B. die Fremdsprachenfolge oder Ganztagsbetreuungsangebote. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt unten in der Downloadliste.

Die Fahrtkosten werden bis zum Abschluss der Mittelstufe in dem gewählten Bildungsgang (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule) erstattet. Dadurch wird eine kostenfreie Beförderung bis zum Ende der gesetzlichen Schulpflicht sichergestellt.



WAS MÜSSEN SIE TUN, UM DIE FAHRTKOSTEN ERSTATTET ZU BEKOMMEN

Wenn Sie bisher noch keine Fahrtkosten erstattet bekommen haben, müssen Sie als erstes einen Grundantrag stellen, den Sie in jeder Frankfurter Schule bekommen oder hier herunterladen können (s. Downloadliste). Die Beantragung der Fahrtkostenerstattung erfolgt über das Sekretariat Ihrer Schule, in dem sie den ausgefüllten Antrag bitte abgeben. Möchten Sie den Grundantrag online stellen? Dann finden Sie hier alle Informationen: Online-Grundantrag SchülerbeförderungExternal Link.

Parallel dazu kaufen Sie zu Beginn des Schuljahres ein Schülerticket Hessen, das Ihnen dann erstattet wird, wenn Ihr Antrag positiv beschieden wird und Sie einen Erstattungsantrag gestellt haben. Ab dem Folgemonat erhalten Sie dann automatisch ein Schülerticket Hessen zugeschickt. Dies wird Ihnen im Grundbescheid erklärt. Der Grundantrag muss pro Schüler nur einmal gestellt werden – es sei denn, ein Schulform- oder Schulwechsel steht an oder die Klasse muss wiederholt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt unten in der Downloadliste.


Das müssen Sie tun – Schritt für Schritt:
1.   Zu Schuljahresbeginn kaufen Sie ein Schülerticket Hessen.

2.   Bitte füllen Sie schnellstmöglich den Grundantrag aus (s. oben) und geben Sie ihn im Sekretariat der zuständigen Schule ab. Das Schulsekretariat leitet ihn an das Stadtschulamt weiter.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit für den Grundantrag kann bis zu fünf Monaten dauern. Stellen Sie ihn so zeitig wie möglich!

3.   Nachdem wir den Antrag geprüft haben, erhalten Sie einen schriftlichen widerspruchsfähigen Bescheid, ob Sie Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben oder nicht.

4.   Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, schicken wir Ihnen im folgenden Monat das Schülerticket Hessen und spätestens zum Schuljahresende einen Erstattungsantrag zu, den Sie bitte ausfüllen und im Sekretariat der zuständigen Schule abgeben. Das Schulsekretariat leitet den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen (Kopie Ihrer Fahrkarte) an uns weiter. Erst dann können wir Ihnen die Fahrtkosten für das vergangene Schuljahr erstatten.

Bitte denken Sie daran, Ihr eigenes Schülerticket Hessen bei der VGF unter Vorlage unseres Bescheides zu kündigen. Mehr dazu unter "Was noch für Sie interessant sein kann".

5.   Im folgenden Schuljahr erhalten Sie dann das Schülerticket Hessen direkt zugeschickt. Sie müssen keinen Antrag mehr stellen – es sei denn, ein Schulform- oder Schulwechsel steht an oder die Klasse muss wiederholt werden. Denken Sie daran, ggf. Ihre eigene Fahrkarte zu kündigen!

Welche Fristen müssen Sie beachten

Die für ein Schuljahr entstandenen Fahrtkosten können nur erstattet werden, wenn der Grundantrag bis spätestens 31. Dezember des Jahres beantragt wird, in dem das Schuljahr endet, zum Beispiel für das Schuljahr 2020/2021 bis 31. Dezember 2021.

Denken Sie in jedem Fall daran, den Grundantrag so zeitig wie möglich zu stellen!

Sie können den Antrag hier External Linkganz einfach online einreichen. 

WAS NOCH FÜR SIE INTERESSANT SEIN KANN

In welcher Höhe werden die Fahrtkosten erstattet?
Es werden maximal die Kosten des günstigsten Fahrpreises erstattet. Bei einem regulären Schulbesuch ist das in der Regel anteilig das Schülerticket HessenExternal Link.

Bekommen Schüler von beruflichen Schulen die Fahrtkosten erstattet?
Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Berufsschüler im 1. Berufsschuljahr die Fahrtkosten erstattet, es sei denn, sie nutzen das Schülerticket Hessen auch, um den Ausbildungsplatz zu erreichen. Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt in der Downloadliste.

Kann man auch nach der 9./10. Klasse die Fahrtkosten erstattet bekommen?
Wenn Sie z.B. Kinderzuschlag, Wohngeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, haben Sie ggf. Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt (s. Downloadliste) und beim Jugend- und SozialamtInternal Link.

Wie wird die 2- / 3-Kilometer-Grenze gemessen?

Das Stadtschulamt bedient sich der amtlichen digitalen Stadtkarte des Stadtvermessungsamtes, um die angegebenen Wegstrecken zu messen. Sie finden die Karten hierExternal Link.

 

Wie kündige ich mein eigenen Schülerticket Hessen bei der VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt)?
Sie erhalten ab dem nächstmöglichsten Zeitpunkt das Schülerticket Hessen vom Stadtschulamt.
Das genaue Datum zum Erhalt können Sie Ihrem positiven Bescheid entnehmen.

Sollten Sie ihr Ticket bei der VGF mit Einmalzahlung gekauft oder abonniert haben, wird Ihnen 1/12 pro nicht genutztem Monat ausbezahlt.
Der Restbetrag wird Ihnen mit der Kündigung von der VGF Verkehrsgesellschaft Frankfurt erstattet.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchten wir Sie auf folgende Punkte zur Kündigung Ihres eigenen Schülerticket Hessen bei Direktkauf bei der VGF Verkehrsgesellschaft Frankfurt hinweisen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zusammen mit Ihrer Kündigung ein:

  • Unseren Bescheid in Kopie
  • Original Schülerticket Hessen,
  • Kaufbeleg / Quittung in Kopie,
  • Personalausweis der Erziehungsberechtigten, die die Karte zurückgeben.

 

Sollten nicht die Erziehungsberechtigten persönlich die Kündigung vornehmen, sondern eine andere Person beauftragen, wird eine Vollmacht samt Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten benötigt.

Sollten Sie ihr Ticket abonniert haben, kündigen Sie das Ticket und reichen unseren Bescheid mit ein.

 

Mein Kind hat kein Schülerticket Hessen trotz Anspruch erhalten - was nun?
Die VGF versendet das Schülerticket Hessen an Ihr Kind. Damit Ihr Kind das Schülerticket Hessen erhält, muss der Nachname des Kindes am Briefkasten/Zustellungsort erkennbar sein.
Bitte prüfen Sie ob die angegebene Adresse auf dem positiven Bescheid (Schülerfahrtkostenerstattung) übereinstimmt – falls nicht, müssen Sie uns schriftlich Ihre neue Adresse mitteilen. Wir informieren Sie ob der Anspruch weiterhin besteht.

 

Was mache ich, wenn das Schülerticket Hessen verloren geht?
Bitte wenden Sie sich beim Verlust des Schülerticket Hessen direkt an die VGF (z.B. am VGF Serviceschalter an der Hauptwache). Das Stadtschulamt kann Ihnen keine Ersatzkarte ausstellen.
Zum Erhalt der Ersatzkarte benötigen Sie unseren positiven Bescheid (Schülerfahrtkostenerstattung), den Sie am VGF Serviceschalter vorlegen.
Beim Erstellen der Ersatzkarte müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr bezahlen.

 

Freigestellter Schülerverkehr:

Beförderung mit einem Fahrdienst
Ein Anspruch auf Beförderung mit einem Fahrdienst besteht, wenn eine eingeschränkte Wegefähigkeit vorliegt. Hierfür ist ein Grundantrag (s. Downloadliste) zu stellen. Die eingeschränkte Wegefähigkeit ist durch die Schule oder durch das BFZ (Beratungs- und Förderzentrum) zu begründen und zu bestätigen (Nachweis, z.B. Kopie des Behindertenausweises). Bitte reichen Sie den Antrag frühzeitig bei uns ein, die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zwei Wochen. Sie erhalten nach Prüfung einen entsprechenden Bescheid und weitere Informationen bezüglich der Beförderung Ihres Kindes.


Beförderung mit einem vom Stadtschulamt eingerichteten Schulbus

Wenn die Wegstrecke zur Schule mehr als 45 Minuten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (mit mind. zweimaligem Umsteigen) beträgt sowie eine Zuweisung des Staatlichen Schulamtes vorliegt, richtet der Schulträger eine Schulbuslinie ein. Diese ist von den Schülern, die an der eingerichteten Schulbuslinie wohnen, zu nutzen. Mit der Einrichtung einer Buslinie ist der Anspruch nach § 161 Hessisches Schulgesetz abgegolten, das bedeutet, es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und es besteht kein Wahlrecht zwischen Erstattung der Fahrtkosten mit ÖPNV und dem eingerichteten Schulbus.


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Öffnungs- und Sprechzeiten

Unsere Bereiche Schüler-Bafög, Schülerbeförderung, Elternentgelte und Infobörse Kindertagesbetreuung haben wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Sie brauchen eine Beratung?
Kommen Sie gerne bei uns persönlich im Stadtschulamt vorbei. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fraExternal Link. Eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung ist mit einer Wartezeit ebenfalls möglich.

Die telefonischen Servicezeiten sind:

Mo - Do: 08:00 - 15:30 Uhr, Fr: 08:00 - 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Die persönlichen Service- und Sprechzeiten sind:

Mo
8:00 - 12:00 Uhr
Di, Do
8:00 - 15:30 Uhr

Anfahrtsinformationen

Haltestelle der S-Bahn: Westbahnhof (S3, S4, S5, S6)
Haltestelle der Straßenbahn: An der Dammheide (Linie 17)

Ihre Anreise:

Bus & Bahn External Link
Radroute External Link

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