Nachbarschaftsstrassen

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Nachbarschaftsstraßen

Stühle, Tische und Pflanzen - Teil einer Nachbarschaftsstraße?
Stühle, Tische und Pflanzen - Teil einer Nachbarschaftsstraße? © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Christian Chur

„In vielen Quartieren von Frankfurt ist der Platz für nachbarschaftliche Begegnungen begrenzt – sei es zum Spielen, Unterhalten oder entspannt Sitzen. Gerade für Kinder und ältere Menschen sind diese sozialen Räume in der unmittelbaren Nachbarschaft von hoher Bedeutung. Zahlreiche Frankfurter Bürger*inneninitiativen und Anträge der Ortsbeiräte führten vor Augen, dass der Wunsch nach sicherem Begegnungs- und Bewegungsraum in den Quartieren gestiegen ist.“, heißt es in der Begründung des Antrages NR 310, den die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat.

Der Magistrat möchte dem Antrag nun Rechnung tragen und im Jahr 2023 erstmalig Straßenraum dafür zur Verfügung stellen.

 

Hier können Sie den Antrag zur Genehmigung einer Veranstaltung (Nachbarschaftsstraße) herunterladen. 

Hinweis zur Antragstellung:
Für die Beantragung der Nachbarschaftsstraße sind in der Regel nur die Seiten 5 (Veranstaltererklärung) bis 8 (Flächennutzung) auszufüllen.
Die nachfolgenden Seiten werden für Tombola, Feuerwerk, etc. benötigt, was im Rahmen von Nachbarschaftsstraßen nicht möglich ist.

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Vier-Schritte-Plan zur Nachbarschaftsstraße und gut zu wissen

Ihr Vier-Schritte-Plan zur Veranstaltung einer Nachbarschaftsstraße: 1. Schritt - Bewerbung

·         Auswahl einer Straße / eines Straßenabschnittes.

·         Ausarbeitung eines Programms für bis zu acht aufeinanderfolgende Sonntage.

·         Benennung von Zuständigen für die Punkte Organisation, Absperrung und Programm.

·         Bewerben beim zuständigen Ortsbeirat.

2. Schritt - Vorbereitung

·       Nach Erhalt der Bestätigung  soll die Veranstaltungsmeldung über die zentrale Mailadresse
nachbarschaftsstrassen@stadt-frankfurt.deInternal Link eingereicht werden. 

Achtung: für die dann erforderlichen verwaltungsinternen Abläufe sind mindestens 5 Wochen
notwendig. 

·       Vorbereitung des Programms.

·       Erstellung und Verteilung einer Anwohnerinformation vor Eventbeginn
(Eine Vorlage für die Anwohnerinformation stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung; eine
bearbeitbare Word-Vorlage erhalten Sie auf Anfrage 
per E-Mail an 
nachbarschaftsstrassen@stadt-frankfurt.deInternal Link
).

·       Abholung der Absperrmaterialien bei: Baubezirk West, Kurmainzer Str. 4b,
Mo-Do 8:00-12:00 13:00-15:00 und Fr 8:00-12:00

3. Schritt - Durchführung

·       Einrichtung der Absperrung
(Das Absperrmaterial muss von Ihnen unter der Woche gelagert werden.)

·       Durchführung des Programms

4. Schritt - Nachbearbeitung

·       Rückgabe der Absperrmaterialien im Zeitraum vom 26.06.2023 - 30.06.2023

·       Erstellung eines Erlebnisberichts und Versand des Berichts  bis zum 21.08.2023 an
nachbarschaftsstrassen@stadt-frankfurt.deInternal Link

Wann soll es Nachbarschaftsstraßen geben?

An ausgewählten Sonntagen sollen bestimmte Straßenabschnitte temporär für den fließenden Verkehr gesperrt und als „Ort der Begegnung“ zur Verfügung gestellt werden.

An bis zu acht Sonntagen sollen in der Zeit vom 07.05.2023 bis 25.06.2023 insgesamt 16 Straßenabschnitte zur Verfügung gestellt werden.

Wie kann ich mich an diesem Projekt beteiligen?

Interessierte Gruppierungen und Initiativen müssen spätestens in der März-Sitzung ihres zuständigen Ortsbeirates vorstellig werden und ihr Konzept erläutern. Der Ortsbeirat wiederum muss seine Vorschläge bis Ende März dem Magistrat übermitteln.

Was muss die Bewerbung beinhalten?

·         Die Straße / der Straßenabschnitt muss geeignet sein (Anforderungen siehe weiter unten).

·         Ein Programm für bis zu acht Sonntage in Folge muss vorliegen.

·         Mehrwert für das Quartier

·         Benennung von Zuständigen für die Punkte Organisation, Absperrung und Programm.

 

Hier gelangen Sie zum Antrag zur Anmeldung einer Veranstaltung (Nachbarschaftsstraße).

 

Hinweis zur Antragstellung:

Für die Beantragung der Nachbarschaftsstraße sind in der Regel nur die Seiten 5 (Veranstaltererklärung) bis 8 (Flächennutzung) auszufüllen.

Die nachfolgenden Seiten werden für Tombola, Feuerwerk, etc. benötigt, was im Rahmen von Nachbarschaftsstraßen nicht möglich ist.

Wann ist eine Straße als Nachbarschaftsstraße geeignet?

Folgende Voraussetzungen gilt es zu beachten:

Der Straßenabschnitt muss:

·         Eine Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen (VZ) 274.1/.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder
·         Als Verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1/.2 StVO) ausgewiesen sein.
·         Kurz sein, so dass er gesperrt werden kann ohne dass eine Sackgasse entsteht.

Ungeeignet sind Straßenabschnitte in denen:

·         Sich Linienverkehr (ÖPNV) befindet
·         Sich zentrale Einrichtungen wie Feuerwehr, Polizeistellen oder Parkhäuser befinden.
·         Es zu Konflikten mit aktuellen Baumaßnahmen kommen könnte.

Was kostet das?

Besucher:innen:
Der Besuch der Nachbarschaftsstraße ist kostenfrei.

Veranstalter:innen:

Die Genehmigung der Nachbarschaftsstraße ist für Vereine und Ämter gebührenfrei.