Lärmaktionsplanung Eisenbahn
Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Lärmaktionsplanung an den Hauptbahnstrecken des Bundes zuständig.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, lärmmindernde Maßnahmen zu entwickeln.
Der Lärmaktionsplan wird alle 5 Jahre auf Basis folgender Informationen erstellt:
- Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes
Sie stellen entlang der Hauptstrecken die rechnerisch ermittelte Lärmbelastung farbig dar. - Öffentlichkeitsbeteiligungen
Bürger:innen können ergänzende Anregungen und Hinweise zu den Entwürfen übermitteln.
Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Aktuell: Ende der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Eisenbahnbundesamt hatte im November 2023 den Entwurf für die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung Schiene veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger konnten Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans geben.
Am 2. Januar 2024 endete diese zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.
An der Überprüfung des Lärmaktionsplan-Entwurfs haben
etwa 2.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 250 Kommunen teilgenommen.
Es folgen nun die Auswertung der zweiten
Beteiligungsphase und die Überarbeitung des Lärmaktionsplan-Entwurfs.
Der resultierende finale Lärmaktionsplan soll am 17. Juli 2024 veröffentlicht werden.
Das Eisenbahnbundesamt hatte hierzu im Juni 2022 die Lärmkartierung an Schienenstrecken veröffentlicht. Diese kann im Internet auf der Webseite des EisenbahnbundesamtesExternal Link eingesehen werden. Parallel besteht das Programm der Lärmsanierung, bei dem Bestandsstrecken mit Lärmschutz nachgerüstet werden.