Geräte- und Maschinenlärm
In Wohngebieten dürfen bestimmte Maschinen und Geräte im Freien nur an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden
Der Lärm, der durch Geräte und Maschinen in den späten Abend- und Nachtstunden oder am Sonntag durchgeführt wird, belästigt die
Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
In Wohngebieten dürfen nach der 32. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32.
BImSchV) im Freien verschiedene Maschinen und Geräte nur an Werktagen
(Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.
Laubbläser, Laubsammler, Grastrimmer, Freischneider und Graskantenschneider dürfen im Freien in Wohngebieten nur werktags während folgender Zeiten betrieben werden:
09:00 Uhr –
13:00 Uhr
15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Die 32. BImSchV unterscheidet nicht zwischen privaten und
gewerblichen Betreibern - sie gilt für alle.
Auch zwischen Geräten mit Elektroantrieb oder Verbrennungsmotor wird nicht unterschieden.
Kontakt bei Beschwerden
Umweltamt Frankfurt
Galvanistraße 28
60486 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 212 39100
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