Maschinenlärm

Maschinenlärm

Lärmbelästigung

Geräte- und Maschinenlärm

In Wohngebieten dürfen bestimmte Maschinen und Geräte im Freien nur an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden

Mann mit Laubbläser Man operating a heavy duty leaf blower: the leaves are being swirled up and glow in the pleasant sunlight
Mann mit Laubbläser © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Smileus, Fotolia

Der Lärm, der durch Geräte und Maschinen in den späten Abend- und Nachtstunden oder am Sonntag durchgeführt wird, belästigt die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.

In Wohngebieten dürfen nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) im Freien verschiedene Maschinen und Geräte nur an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.

 

Laubbläser, Laubsammler, Grastrimmer, Freischneider und Graskantenschneider dürfen im Freien in Wohngebieten nur werktags während folgender Zeiten betrieben werden:
         09:00 Uhr – 13:00 Uhr
         15:00 Uhr – 17:00 Uhr

Die 32. BImSchV unterscheidet nicht zwischen privaten und gewerblichen Betreibern - sie gilt für alle.
Auch zwischen Geräten mit Elektroantrieb oder Verbrennungsmotor wird nicht unterschieden.

 

Kontakt bei Beschwerden

Umweltamt Frankfurt
Galvanistraße 28
60486 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 212 39100
KontaktformularInternal Link

 

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