Klimaanlagen und Wärmepumpen
Mit der zunehmenden Verbreitung von Klimageräten und Wärmepumpen steigt entsprechend auch die Zahl der Lärmbeschwerden.
Die Lautstärke der Geräte wird vom Hersteller mit dem Schall-Leistungspegel in der Einheit Dezibel angegeben.
Dies ist der gesamte vom Gerät abgegebene Schall - unabhängig von der Entfernung, der Umgebung und dem Aufstellungsort.
An wen richte ich Beschwerden ?
Die Lärmbelastung in der Umgebung der Geräte wird nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm [TA-Lärm] beurteilt. Die TA-Lärm gibt zulässige Richtwerte vor, die von der allgemeinen Nutzung des Gebiets und der Tageszeit abhängig sind.
Für deutlich unangenehme Tonhöhen oder störende Unregelmäßigkeiten des Geräuschs werden Zuschläge auf die Messwerte gerechnet.
Im Beschwerdefall ist der jeweils zuständige Ansprechpartner davon abhängig, von wem die störende Anlage betrieben wird:
- Anlagenbetrieb durch Privathaushalte
Umweltamt Stadt Frankfurt am Main, Immissionsschutz - Anlagenbetrieb durch Gaststätten
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main, Gaststätten und Gewerbeordnung - Anlagenbetrieb durch Gewerbebetriebe
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt
Für Lärmbeschwerden an das Umweltamt Frankfurt nutzen Sie bitte das rechts aktivierbare Kontaktformular Imissionsschutz.
Die Kontaktdaten der übrigen Ansprechpartner finden Sie ebenfalls rechts in der Navigation unter dem Punkt Kontakt.
Über baurechtliche Vorgaben zur Montage von Luftwärmepumpen informiert der Leitfaden LuftwärmepumpenExternal Link des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.