Naturdenkmale
Aktuell ist eine Neuauweisung von Naturdenkmalen der Stadt Frankfurt im Verfahren.
Der Verordnungsentwurf zur Neuausweisung
der Naturdenkmale in der Stadt Frankfurt am Main mit allen Anlagen im Umweltamt Frankfurt am Main, Galvanistraße 28, Zimmer 122, 1. Stock, Montag
bis Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr und Freitag von 08:30-13:30 Uhr vom
21.11.2024 bis 20.12.2024
nach § 22 Abs. 2
Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) öffentlich ausgelegt
Im Internet finden Sie die Unterlagen hier: BeteiligungsverfahrenInternal Link
Was sind Naturdenkmale?
Naturdenkmale sind
besondere natürliche Einzelschöpfungen, die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart
oder Schönheit auffallend oder von wissenschaftlicher Bedeutung sind. Dies
können Bäume, Gehölzgruppen, Geotope, oder kleine außergewöhnliche Flächen sein
die eine große ökologische Bedeutung, für Tier- und Pflanzenarten als wichtiger
Lebensraum und Nahrungsquelle darstellen. Auch ein, naturgeschichtlicher oder
landeskundlicher Hintergrund, beispielsweise als Friedens- oder Gerichtseiche
ist als Schutzgrund möglich. Eine landschaftsbildprägende Bedeutung kann
ebenfalls ein Kriterium der Unterschutzstellung nach dem
BundesnaturschutzgesetzExternal Link darstellen.
Naturdenkmale stehen
unter einem besonderen Schutz. Sie dürfen nicht verändert oder beseitigt werden.
Dies beinhaltet ein Verbot, das Naturdenkmal zu beschädigen. Es dürfen weder Teile der Bäume durch Abschlagen, Absägen oder auf
andere Weise beschädigt werden, noch Inschriften, Plakate oder Tafeln angebracht werden. Es ist sogar verboten, die Bäume zu betreten oder zu besteigen oder den mit geschützten
Bereich zu befahren, bzw. dort zu parken. Im Abstand von 20 Metern darf kein
Feuer entzündet werden, Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie andere
gefährliche Stoffe dürfen nicht in den Boden eingebracht werden, außerdem darf
der Wasserhaushalt des Bodens nicht beeinträchtigt werden.
Welche Naturdenkmale gibt es in Frankfurt?
In Frankfurt sind vorwiegend alte Bäume als Naturdenkmale ausgewiesen. Einige tragen Beinamen, wie die "Sossenheimer Friedenseiche"Internal Link. Neben den Einzelbäumen stehen in Frankfurt auch Baumgruppen und Feldgehölze unter dem Schutz des Gesetzes.