Winterdienst
Bei Frost gilt Arbeitsteilung zwischen FES GmbH und Grundstückseigentümern
Mit dem Winterdienst auf Fahrbahnen wurde die FES GmbH beauftragt. Der Winterdienst auf Gehwegen hingegen muss von den Anliegern durchgeführt werden.
Winterdienst auf Fahrbahnen
Den Winterdienst auf Fahrbahnen und Radwegen sowie Treppen, Zugängen und
Rampen, die zu unterirdischen Verkehrsanlagen oder Brücken führen, übernimmt
die FES. Nach dem ausgearbeiteten Streuplan, der mit dem Umweltamt abgestimmt
wurde, sind alle Straßen einer bestimmten Rangfolge zugeordnet. Priorität haben
die sogenannten A-Strecken: gefährliche Abschnitte auf Haupt- und
Durchgangsstraßen, Verbindungsstraßen, Straßen des öffentlichen
Personenverkehrs und Zufahrtsstraßen zu Krankenhäusern.
Bis zu 320 Mitarbeiter sind beim Winterdienst im Volleinsatz
auf Frankfurts Straßen unterwegs, um für die erforderliche Verkehrssicherheit
zu sorgen. Es werden pro Saison etwa 70 Kontrollfahren mit 20 Fahrzeugen
durchgeführt. Da der Winterdienst Vorrang vor der regulären Reinigung hat, kann
es insbesondere bei Volleinsätzen dazu kommen, dass sich Reinigungen
verschieben oder gänzlich ausfallen.
Grobe Verunreinigungen werden in der Regel jedoch entfernt.
Winterdienst auf Gehwegen
Bei Eis und Schnee sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke von
07:00 bis 22:00 Uhr in der Pflicht, die Gehwege freizuräumen. Wenn der Schnee nicht
geräumt werden kann, weil er zu nass oder angefroren ist, sollte mit
abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Am besten geeignet sind Sand oder
Feinsplitt, dem Streumaterial darf kein Salz beigemischt sein. Auftauende
Mittel wie Streusalz dürfen nur im Ausnahmefall an besonderen Gefahrenstellen
benutzt werden, wenn die Glätte nicht anders beseitigt werden kann. Als
Serviceleistung für Frankfurter Bürger gibt die FES GmbH an den Betriebsstätten
Seehofstraße in Sachsenhausen, Breuerwiesenstraße in Höchst und
Weidenbornstraße in Bornheim haushaltsübliche Mengen Streumaterial kostenlos
ab. Dafür soll bitte ein entsprechender Behälter (wie z.B. ein Eimer) mitgebracht
werden. In der Weidenbornstraße kann man das Streumaterial auch außerhalb der
Öffnungszeiten abholen.
Haltestellenbereiche, die sich auf Gehwegen befinden, müssen
ebenfalls von den Anliegern der angrenzenden Grundstücke durch Räumen und
Streuen zugänglich gemacht werden. Alle Regelungen zum Winterdienst sind in der
Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main oder im Merkblatt
Winterdienst nachzulesen.