Eine saubere Sache

Eine saubere Sache

Straßenreinigung

Straßenreinigung: Eine saubere Sache

300 Fahrzeuge reinigen Frankfurts Straßen

Sichere Straßen zu jeder Jahreszeit – eine wichtige Aufgabe. Die Straßenreinigung übernimmt die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) im Auftrag des Umweltamtes. Zur Deckung der Kosten erhebt die Stadt eine Straßenreinigungsabgabe.

Eine FES Kehrmaschine, Foto: Stefan Maurer
Eine FES Kehrmaschine © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Maurer

Die Straßenreinigung im Überblick

Die Reinigung der öffentlichen Straßen ist Bestandteil der kommunalen Daseinsfürsorge und im Rahmen der Verkehrssicherung eine Pflichtaufgabe der Kommune nach dem Hessischen Straßengesetz. Um diese Anforderungen bestmöglich zu erfüllen, hat die Stadt Frankfurt am Main die FES GmbH beauftragt. Es sind täglich mehr als 300 Fahrzeuge, Groß- und Kleinkehrmaschinen, Wasserwagen und etliche Spezialfahrzeuge auf den Straßen unterwegs, um etwa 31 Millionen Quadratmeter Fläche zu reinigen. Darüber hinaus werden wöchentlich 28.150 Papierkörbe geleert und 2500 Sinkkästen gereinigt. Zur Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe können die Kommunen von den Eigentümern der durch eine Straße erschlossenen Grundstücke eine Abgabe erheben.

 

Gereinigt werden insbesondere die Fahrbahnen, Radwege, Gehwege, begehbare Seitenstreifen, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Straßenbegleitgrün, Baumscheiben und Parkbuchten. Ausgenommen sind die im Straßenverzeichnis nicht aufgeführten Stichwege, der Winterdienst auf Gehwegen, Parks und Grünflächen oder außergewöhnliche Verunreinigungen.

 

Die Ausführung der Straßenreinigung ist in der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main geregelt.

Wie häufig wird eine Straße gereinigt?

Die Häufigkeit der Straßenreinigung richtet sich nach der Reinigungsklasse der jeweiligen Straße. Alle Straßen Frankfurts werden nach ihrem Verkehrsaufkommen und der Art und Bebauung in eine von insgesamt sechs Reinigungsklassen eingestuft. Die Einkaufsstraße Zeil, mit ihren vielen Geschäften und Restaurants wird zum Beispiel mehrmals täglich gereinigt, wohingegen eine reine Wohnstraße nur einmal wöchentlich gereinigt wird.

 

In welche Reinigungsklasse eine Straße eingestuft wird, ist im Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main nachzulesen.

Reinigungsklasse           Reinigungshäufigkeit
                 I  1   Reinigung pro Woche
                 II  2   Reinigungen pro Woche
                 III  5   Reinigungen pro Woche
                 IV  10 Reinigungen pro Woche + 1 Wochenendreinigung
                 V

 2   Reinigungen pro Woche + 1 Wochenendreinigung

                 VI

 5   Reinigungen pro Woche + 2 Wochenendreinigungen

Im Einzelfall können sich  geplante Reinigungstage ggf. verschieben. Insbesondere im Herbst, bei erhöhtem Arbeitsanfall durch das herabgefallene Laub, kann es zu Verzögerungen des Reinigungszyklus kommen. Bei Schneefall und Glätte hat der Winterdienst aufgrund der Verkehrssicherungspflicht Vorrang gegenüber der Straßenreinigung. Wenn bei Temperaturen unter 2 Grad keine Kehrmaschinen eingesetzt werden können, da diese mit Wasser betrieben werden, erfolgt die Reinigung  an diesen Tagen ausschließlich per Hand.

Kündigung der Straßenreinigung oder Reduzierung der Abgaben

Eine Kündigung der Straßenreinigung ist nicht möglich. Da alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Frankfurt am Main verkehrssicher sein müssen, muss die Reinigung zuverlässig und einheitlich organisiert werden. Eine Übertragung der Straßenreinigung auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt wurde in der Vergangenheit bereits im Rahmen eines Pilotprojekts getestet. Im Ergebnis wurden die übertragenen Pflichten nur selten zuverlässig ausgeführt, deshalb wurde die Eigenreinigung nicht dauerhaft eingeführt.


Bei vorübergehenden Einschränkungen und Unterbrechungen der Straßenreinigung, die länger als sechs aufeinanderfolgende Wochen anhalten, kann ein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren bestehen. Dieser Anspruch muss bis spätestens einen Monat nach Wegfall des Ermäßigungsgrundes schriftlich geltend gemacht werden. Bei der Prüfung eines solchen Antrags ist nach aktueller Rechtsprechung die gesamte Fläche der betroffenen Straße für die Entscheidung erheblich und nicht ausschließlich der Bereich entlang des Grundstücks des Antragsstellers.

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