Der Frankfurter Stadtwald - seit 650 Jahren im Besitz der Stadt
Historie
Der Frankfurter Stadtwald war ein Teil des Reichswaldes Dreieich. Dieser ehemals große Forst wurde begrenzt von Rhein, Main, Nidda und dem Odenwald. Grenzpunkte waren etwa die heutigen Städte Bad Vilbel, Aschaffenburg, Pfungstadt und Mainz.
Der Großteil des Reichswaldes wurde im Laufe der Zeit vom Kaiser als Lehen vergeben, nur der nördliche, Frankfurt nahe gelegene Teil blieb unter dem Namen „Königsforst“ im Besitz des Reiches. Verbunden mit dem Wald war Anfang des 14. Jh. das Reichsschultheißenamt in Frankfurt, das nur zusammen mit dem Königsforst als Lehen vergeben werden konnte. Der Reichsschultheiß war als Vertreter der Krone Hochrichter, militärischer Befehlshaber und Steuereinzieher. Frankfurt war daher reichsabhängig.
Kaiser Karl IV. (1347-1378) war häufig in finanziellen Verlegenheiten. 1351 lieh er sich vom Landvogt Ulrich III. von Hanau Geld und verpfändete als Sicherheit das Reichsschultheißenamt und den Königsforst, den heutigen Stadtwald.
Der Frankfurter Patrizier Siegfried zum Paradies, der aus einer vermögenden Familie stammte, löste 1363 mit des Kaisers Zustimmung die Pfandschaften für 2.200 Gulden von Ullrich ein und lieh darüber hinaus dem Kaiser weitere 1.000 Gulden.
Im Jahre 1372 überredete der Frankfurter Bürgermeister Lotz von Holzhausen Karl IV., die Pfandschaften von Siegfried für die Stadt einlösen zu dürfen. Der Kaiser stimmte zu und mit Urkunde vom 2. Juni 1372 wurden die Reichsgüter für die über den früheren Pfandbetrag hinausgehende Summe von 8.800 Gulden unter Vorbehalt des Rückkaufrechtes an die Stadt übergeben. Dieser Tag gilt als Gründungsdatum des Stadtwaldes. Das Rückkaufsrecht wurde nie in Anspruch genommen und erlosch 1648 mit den Bestimmungen des Westfälischen Friedens.
Von nun an bestimmten die Frankfurter ihren Stadtschultheiß selbst, ohne Mitwirkung des Kaisers. Frankfurt war Freie Reichsstadt geworden und blieb es bis zur Auflösung des Deutschen Reiches durch Napoleon im Jahr 1806; der alte Zustand wurde im Jahre 1813 wieder hergestellt. Von den Rechten der ehemaligen freien Reichsstadt verblieb nach der Eingliederung zu Preußen im Jahre 1866 nur die selbstständige Verwaltung des Stadtwaldes.