Videoüberwachung
Ein wesentlicher Beitrag zur vorbeugenden Bekämpfung von
Straftaten ist die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten im
öffentlichen Raum. Die entsprechende Regelung im Hessischen Gesetz über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung (§ 14 Abs. 3 HSOG) soll es ermöglichen,
öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen, also für jedermann
deutlich sichtbar, zu beobachten.
Und zwar dann, wenn eine konkrete
Gefahr abzuwenden ist, wenn aufgrund polizeilicher Erfahrungen mit der Begehung
von Straftaten zu rechnen ist und bestimmte Indizien hierfür sprechen ... es
sich also um Kriminalitätsschwerpunkte handelt. Beispiele hierfür könnten sein
der Kaisersack oder die bereits installierten Kameras auf der
Konstablerwache.
Dabei arbeiten Polizei und Ordnungsamt im Sinne der
Sicherheitspartnerschaft Hand in Hand, und auch mit dem Datenschutzbeauftragten
ist das Verfahren abgestimmt. Also keine Angst vor dem >Großen Bruder<,
und englische Zustände beim Einsatz von Überwachungskameras sind nicht
beabsichtigt.
Da die Sicherheitsbehörden beim besten Willen nicht in der
Lage sind, eine ständige Präsenz zu gewährleisten, ist die gezielte Installation
von Überwachungskameras an Kriminalitätsschwerpunkten eine erfolgversprechende
Hilfe. In verschiedenen Modellprojekten, etwa in Leipzig, hat sich die
Videoüberwachung als wirkungsvolle Ergänzung der "leibhaftigen" Präsenz
erwiesen. Potenzielle Täter konnten abgeschreckt, die Aufklärungsquote konnte
gesteigert werden und auch das Sicherheitsgefühl der Bürger wurde erhöht. Auch
Notfälle konnten durch die Kameras erkannt und medizinische Hilfe schnell
herbeigeholt werden.