Plakatierungen

Plakatierungen

... in der Öffentlichkeit

Plakatierungen

Plakate dürfen im Frankfurter Stadtgebiet nur an den dafür vorgesehenen Flächen angebracht werden. Wer Plakate an Laternenmasten oder ähnlichem aufhängen möchte braucht dafür eine Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Plakatieren ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die nicht nur ein Bußgeld fällig wird; auch die Kosten für die Beseitigung der Plakate muss der Verursacher tragen.
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