Immissionsschutz

Immissionsschutz

Dienstgruppen der Stadtpolizei

Immissionsschutz

Der Immissionsschutz ist für die Überwachung lärmschutzrechtlicher Vorgaben sowie Geruchsbelästigungen zuständig. Die Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten umfassen insbesondere Gaststättenbetriebe (Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetriebe), Veranstaltungen (Veranstaltungsüberwachung mit Einmessung technischer Anlagen), Sportanlagen, Feuerungsanlagen sowie Autowaschanlagen und Baustellen gemäß dem Hessischen Sonn- und Feiertagsgesetz.
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