Der
Immissionsschutz ist für die Überwachung lärmschutzrechtlicher Vorgaben sowie
Geruchsbelästigungen zuständig. Die Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten
umfassen insbesondere Gaststättenbetriebe
(Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetriebe), Veranstaltungen
(Veranstaltungsüberwachung mit Einmessung technischer Anlagen), Sportanlagen,
Feuerungsanlagen sowie Autowaschanlagen und Baustellen gemäß dem Hessischen
Sonn- und Feiertagsgesetz.