Gewerbe- und Gesundheitsaufsicht
Im Bereich der „Gewerbeaufsicht“
werden Kontrollen in Groß- und Einzelhandelsbetrieben durchgeführt, um die
Einhaltung der Gewerbeordnung zu gewährleisten. Des Weiteren wird das Befolgen
der Handwerksordnung in Handwerksbetrieben und des Gaststättengesetzes in
Gaststätten überprüft.
Die Aufgaben der „Gesundheitsaufsicht“ umfassen Kontrollen von Wohnungen
und Liegenschaften mit Ungezieferbefall nach dem Infektionsschutzgesetz sowie
die Durchführung von Maßnahmen nach dem Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz.