In dem Bereich
„Illegale Beschäftigung“ werden Überprüfungen nach der Sperrgebietsverordnung
sowie in Gewerbebetrieben und Gaststätten hinsichtlich Personen ohne Aufenthaltstitel
nach dem Aufenthaltsgesetz bzw. nicht angemeldeter Personen durchgeführt. Diese
Kontrollen erfolgen teilweise auch in Zusammenarbeit mit Bundes- sowie
Landesbehörden. Im Bereich des „Aufenthaltsrechts“ werden aufenthaltsbeendende
Maßnahmen und Ermittlungen nach dem Aufenthaltsgesetz vollzogen. Weiter werden
zur Passbeschaffung ausländische Staatsangehörige in Vertretungen ihres
Heimatlandes vorgeführt und Ermittlungen zur Feststellung von Scheinehen
durchgeführt.