Liegenschaftsvermessung

Liegenschaftsvermessung

Vermessung

Liegenschaftsvermessung

Liegenschaftskarte des DomRömer Areals.
Liegenschaftskarte © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stadt Frankfurt am Main, Stadtvermessungsamt

Liegenschaftsvermessung und Kataster

Liegenschaftsvermessungen dienen der Feststellung, der Neubestimmung oder der Sicherung von Flurstücks- bzw. Grundstücksgrenzen sowie der Erfassung von Gebäuden. Die Ergebnisse werden benötigt um das Liegenschaftskataster fortzuführen und aktuell zu halten. Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigen Sie beispielsweise um einen Bauantrag zu stellen. Die Liegenschaftskarte dient unter anderem als Grundlage für Stadtplanung und weitere Kartenwerke.

Das Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main ist befugt, an Grundstücken, die im Eigentum der Stadt stehen, Liegenschaftsvermessungen auszuführen. Das gilt auch, wenn die Grundstücke für den Erwerb durch städtische Stellen vorgesehen oder in öffentlich-rechtliche Verfahren, z.B. Bodenordnungsverfahren, einbezogen sind. Darüber hinaus nimmt das Stadtvermessungsamt die städtischen Interessen in allen Grundstücksgrenzangelegenheiten wahr. Zu diesem Zweck sind wir gesetzlich berechtigt Grundstücke und bauliche Anlagen zu betreten und gegebenenfalls zu befahren.

 

Vermessungen für Bodenordnungsmaßnahmen

Bei Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch wird der Umring des definierten Gebietes vermessungstechnisch überprüft und die Gesamtfläche ermittelt. Nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans und dem Verhandlungsergebnis der Umlegungsstelle wird das Gebiet danach in die einzelnen neuen Grundstücke aufgeteilt.

Wir führen die erforderlichen Grenzfeststellungen und Zerlegungsvermessungen aus, zeigen den neuen Eigentümern die Grundstücke in der Örtlichkeit an, betreuen den Straßenausbau vermessungstechnisch und vermarken nach dessen Abschluss alle neuen Grenzpunkte.

 

Sie benötigen Leistungen aus dem Bereich der Vermessung?

Vermessungen für Privatpersonen dürfen wir nur durchführen, wenn diese im Rahmen eines städtischen Bauvorhabens notwendig sind. Sollten Sie private Vermessungsleistungen benötigen, beispielsweise Zerlegungsvermessungen oder das Einmessen von Gebäuden, wenden Sie sich bitte an einen im Land Hessen zugelassenen Öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) oder das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn.

Grenzen und Zerlegung

Grenzanzeigen

Für unmittelbar bevorstehende Baumaßnahmen zeigen wir die Grenzpunkte in der Örtlichkeit an und vermarken fehlende Punkte provisorisch (z.B. Pflock). Hierbei handelt es sich um eine Vermessung ohne weitere Verwaltungsverfahren. Die Ergebnisse kommen nicht in das Liegenschaftskataster.

Grenzfeststellungen

Wir suchen die Grenzpunkte auf Basis der Katasterunterlagen in der Örtlichkeit auf, überprüfen die vorhandenen Grenzzeichen bzw. vermarken die Punkte neu. Die Ergebnisse werden, nachdem sie den beteiligten Eigentümern in einem Anhörungstermin vorgestellt worden sind, dem Amt für Bodenmanagement zur Übernahme in das Liegenschaftskataster vorgelegt.


Zerlegungsvermessungen

Wenn Teile von Grundstücken verkauft, mit Erbbaurechten belastet oder in die Verwaltung anderer Ämter übertragen werden sollen, sind Zerlegungsvermessungen erforderlich.

Wir suchen und überprüfen die alten Grenzen der betroffenen Grundstücke, legen die neuen Grenzen nach den Angaben unserer Auftraggeber, nach evtl. Planvorgaben und nach der Örtlichkeit fest, bestimmen alle neuen Punkte und ermitteln daraus die neuen Flächengrößen. Die Ergebnisse werden, nachdem sie den beteiligten Eigentümern in einem Anhörungstermin vorgestellt worden sind, dem Amt für Bodenmanagement zur Übernahme in das Liegenschaftskataster vorgelegt. Als Ergebnis erhalten unsere Auftraggeber eine Kopie des Fortführungsnachweises, aus dem die Änderungen hervorgehen.

Schlussvermessung und Gebäudeeinmessung

Schlussvermessungen

Schlussvermessungen sind Zerlegungsvermessungen zur Bildung neuer Straßen-, Brücken- oder Wasserlaufgrundstücke bzw. zur Feststellung und Vermarkung der alten Grundstücksgrenzen bei Erneuerungsmaßnahmen. Mit Schlussvermessungen für neue Anlagen werden wir in der Regel nach dem Ausbau vom federführenden Amt beauftragt. Je nach Anforderung berechnen wir die neuen Grenzen an Hand von Bebauungs- oder Ausbauplänen auch schon vor dem Bau und überwachen vor Ort die Umsetzung.

Bei der Erneuerung vorhandener Straßen müssen die äußeren Straßengrenzen beachtet werden. Die Grenzen sind vor Baubeginn festzustellen, um spätere Regressforderungen wegen Überbaus auszuschließen.


Gebäudeeinmessungen

 Alle städtischen Gebäude, die liegenschaftsrechtlich bedeutsam sind (Schulen, Kitas, Sportstätten etc.), werden vor Ort erfasst und zur Übernahme beim Amt für Bodenmanagement vorbereitet.

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