Liegenschaftsvermessung
Liegenschaftsvermessung und Kataster
Liegenschaftsvermessungen dienen der Feststellung, der Neubestimmung oder der Sicherung von Flurstücks- bzw. Grundstücksgrenzen sowie der Erfassung von Gebäuden. Die Ergebnisse werden benötigt um das Liegenschaftskataster fortzuführen und aktuell zu halten. Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigen Sie beispielsweise um einen Bauantrag zu stellen. Die Liegenschaftskarte dient unter anderem als Grundlage für Stadtplanung und weitere Kartenwerke.
Das Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main ist befugt, an Grundstücken, die im Eigentum der Stadt stehen, Liegenschaftsvermessungen auszuführen. Das gilt auch, wenn die Grundstücke für den Erwerb durch städtische Stellen vorgesehen oder in öffentlich-rechtliche Verfahren, z.B. Bodenordnungsverfahren, einbezogen sind. Darüber hinaus nimmt das Stadtvermessungsamt die städtischen Interessen in allen Grundstücksgrenzangelegenheiten wahr. Zu diesem Zweck sind wir gesetzlich berechtigt Grundstücke und bauliche Anlagen zu betreten und gegebenenfalls zu befahren.
Vermessungen für Bodenordnungsmaßnahmen
Bei Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch wird der Umring des definierten Gebietes vermessungstechnisch überprüft und die Gesamtfläche ermittelt. Nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans und dem Verhandlungsergebnis der Umlegungsstelle wird das Gebiet danach in die einzelnen neuen Grundstücke aufgeteilt.
Wir führen die erforderlichen Grenzfeststellungen und Zerlegungsvermessungen aus, zeigen den neuen Eigentümern die Grundstücke in der Örtlichkeit an, betreuen den Straßenausbau vermessungstechnisch und vermarken nach dessen Abschluss alle neuen Grenzpunkte.
Sie benötigen Leistungen aus dem Bereich der Vermessung?
Vermessungen für Privatpersonen dürfen wir nur durchführen, wenn diese im Rahmen eines städtischen Bauvorhabens notwendig sind. Sollten Sie private Vermessungsleistungen benötigen, beispielsweise Zerlegungsvermessungen oder das Einmessen von Gebäuden, wenden Sie sich bitte an einen im Land Hessen zugelassenen Öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) oder das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn.
Grenzen und Zerlegung
Grenzanzeigen
Für unmittelbar bevorstehende Baumaßnahmen zeigen wir die Grenzpunkte
in der Örtlichkeit an und vermarken fehlende Punkte provisorisch (z.B.
Pflock). Hierbei handelt es sich um eine Vermessung ohne weitere
Verwaltungsverfahren. Die Ergebnisse kommen nicht in das
Liegenschaftskataster.
Grenzfeststellungen
Wir suchen die Grenzpunkte auf Basis der Katasterunterlagen in der
Örtlichkeit auf, überprüfen die vorhandenen Grenzzeichen bzw. vermarken
die Punkte neu. Die Ergebnisse werden, nachdem sie den beteiligten
Eigentümern in einem Anhörungstermin vorgestellt worden sind, dem Amt
für Bodenmanagement zur Übernahme in das Liegenschaftskataster
vorgelegt.
Zerlegungsvermessungen
Wenn Teile von Grundstücken verkauft, mit Erbbaurechten belastet oder
in die Verwaltung anderer Ämter übertragen werden sollen, sind
Zerlegungsvermessungen erforderlich.
Wir suchen und überprüfen die alten Grenzen der betroffenen Grundstücke,
legen die neuen Grenzen nach den Angaben unserer Auftraggeber, nach
evtl. Planvorgaben und nach der Örtlichkeit fest, bestimmen alle neuen
Punkte und ermitteln daraus die neuen Flächengrößen. Die Ergebnisse
werden, nachdem sie den beteiligten Eigentümern in einem Anhörungstermin
vorgestellt worden sind, dem Amt für Bodenmanagement zur Übernahme in
das Liegenschaftskataster vorgelegt. Als Ergebnis erhalten unsere
Auftraggeber eine Kopie des Fortführungsnachweises, aus dem die
Änderungen hervorgehen.
Schlussvermessung und Gebäudeeinmessung
Schlussvermessungen
Schlussvermessungen sind Zerlegungsvermessungen zur Bildung neuer Straßen-, Brücken- oder Wasserlaufgrundstücke bzw. zur Feststellung und Vermarkung der alten Grundstücksgrenzen bei Erneuerungsmaßnahmen. Mit Schlussvermessungen für neue Anlagen werden wir in der Regel nach dem Ausbau vom federführenden Amt beauftragt. Je nach Anforderung berechnen wir die neuen Grenzen an Hand von Bebauungs- oder Ausbauplänen auch schon vor dem Bau und überwachen vor Ort die Umsetzung.
Bei der Erneuerung vorhandener Straßen müssen die äußeren Straßengrenzen beachtet werden. Die Grenzen sind vor Baubeginn festzustellen, um spätere Regressforderungen wegen Überbaus auszuschließen.
Gebäudeeinmessungen
Alle städtischen Gebäude, die liegenschaftsrechtlich bedeutsam sind (Schulen, Kitas, Sportstätten etc.), werden vor Ort erfasst und zur Übernahme beim Amt für Bodenmanagement vorbereitet.