Goethe-Preis
Der Goethe-Preis der Stadt Frankfurt am Main, der im Jahre 1927 gestiftet
worden ist, sollte ursprünglich jährlich zur Feier der Geburtstages Goethes, am
28. August, verliehen werden. Der Magistrat entscheidet auf Vorschlag des
Kuratoriums, das sich aus Magistratsmitgliedern und bedeutenden
Persönlichkeiten der Wissenschaft zusammensetzt, über die Vergabe des Preises,
der seit 1952 alle drei Jahre durch den Oberbürgermeister in der
Paulskirche verliehen wird. Der mit 50.000 € dotierte Goethe-Preis wird an
Personen verliehen, deren schöpferisches Wirken einer dem Andenken Goethes
gewidmeten Ehrung würdig ist. Zu den berühmtesten Preisträgern gehören Albert
Schweitzer, Thomas Mann oder Hermann Hesse.
Laut Satzung besteht das neunköpfige Kuratorium des Goethe-Preises aus
sechs ständigen und drei weiteren, nicht-ständigen Mitgliedern, die je
Preisverleihung einmalig durch die ständigen Kuratoriumsmitglieder benannt
werden. Die ständigen Mitglieder selbst werden über ihr entsprechendes Amt
bestimmt:
der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Frankfurt am Main als Vorsitzende/n
der/die Vorsteher/in der Stadtverordnetenversammlung
der/die Kulturdezernent/in der Stadt Frankfurt
der/die Direktor/in des Freien Deutschen Hochstifts
der/die Kultusminister/in des Landes Hessen
der/die amtierende Präsident/in der Goethe-Universität
Weitere Informationen finden Sie in der Ehrungsordnung der Stadt Frankfurt am Main (pdf , 127KB)Download Link