Schulische Teilleistungsstörungen
Kinder mit einer Lese- und Rechtschreibstörung oder einer Rechenstörung
Untersuchungen
zufolge haben etwa 3 bis 6% der Grundschulkinder eine Teilleistungsstörung in
Form einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) oder einer Rechenstörung. Das
sind statistisch etwa 1 bis 2 Kinder in einer Klasse mit 30 Schülern.
Kinder mit
einer LRS verdrehen beim Schreiben Buchstaben oder Wortteile, lassen diese aus
oder ersetzen sie durch falsche Buchstaben. Beim Lesen eines Textes verlieren
sie oft die Zeile und brauchen insgesamt viel länger zum Lesen als ihre Mitschüler.
Ihnen unterlaufen außerdem viel mehr Lesefehler, die oft sinnentstellend sind
und dazu führen, dass das Gelesene nicht richtig oder nur bruchstückhaft
verstanden wird.
Bei einer
Rechenstörung haben die Schüler Defizite im Umgang mit Zahlen. Es besteht zum
Teil keine hinreichende Vorstellung von Zahlen- und Mengenverhältnissen.
Dadurch werden grundlegende Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion,
Multiplikation und Division nicht beherrscht.
In anderen
Schulfächern werden meist durchschnittliche bis gute Leistungen erbracht. Eine Intelligenzminderung
liegt nicht vor.
In seltenen
Fällen besteht eine kombinierte Störung, d.h. sowohl Lesen und Schreiben als auch
das Rechnen sind beeinträchtigt.
Von einer Lese- und Rechtschreibstörung oder Rechenstörung ist die Lese- und Rechtschreibschwäche bzw. Rechenschwäche abzugrenzen. Hier sind die Leistungen beim Lesen, Schreiben oder Rechnen zwar unterdurchschnittlich, aber der Schweregrad erreicht noch nicht die Kriterien für die Bezeichnung einer Störung.
Oftmals fallen Kinder mit einer Teilleistungsstörung nicht von Beginn an in der
Schule auf. Gerade wenn ein Kind gut auswendig lernen kann, werden diese
Probleme von Lehrern und Eltern in den ersten Schuljahren oft übersehen. Erst
wenn ungeübte Diktate geschrieben beziehungsweise unbekannte Texte gelesen
werden - was meist ab der dritten Klasse der Fall ist - zeigt sich das wahre
Ausmaß der Leistungsrückstände.
Schulen
können in eigener Verantwortung eine Teilleistungsschwäche feststellen, für die
Diagnose einer Teilleistungsstörung ist eine fachspezifische testpsychologische
Untersuchung erforderlich.
Schüler mit einer
festgestellten Teilleistungsstörung oder Teilleistungsschwäche haben einen
Anspruch, durch die Schule einen so genannten Nachteilsausgleich zu erhalten,
meist durch Ausweitung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten oder differenzierte
Aufgabenstellungen. Ferner kann unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend
auf eine Bewertung der Lese- oder Rechtschreibleistungen verzichtet werden
(Notenschutz). Während ein Nachteilsausgleich bei einer LRS bis hin zu höheren
Klassenstufen möglich ist, besteht bei einer Rechenstörung ab Eintritt in die Sekundarstufe
kein Anspruch mehr auf einen Nachteilsausgleich.
Kommt es durch eine
Teilleistungsstörung zu chronischen schulischen und persönlichen Misserfolgen
und den daraus resultierenden Konflikten mit Lehrern oder Eltern, besteht eine
erhöhte Gefahr, dass betroffene Kinder sekundär Verhaltensauffälligkeiten oder
emotionale Störungen entwickeln.
Daher bedarf eine Teilleistungsstörung in der Regel über die
gesamte Schulzeit hinweg einer ergänzenden Förderung.
Dennoch können Kinder und Jugendliche mit einer LRS oder einer Rechenstörung durchaus in der Lage sein, einen ihrer allgemeinen Begabung entsprechenden Schulabschluss zu erreichen oder zu studieren, sofern sie eine entsprechende Unterstützung erhalten.
Teilleistungsstörungen treten oft familiär gehäuft auf, insbesondere bei Verwandten ersten Grades. Ein Zusammenhang zur Bevölkerungsschicht oder zu besonderen familiären Bedingungen ist nicht bekannt.
Informationen, Beratung, und Hilfe:
Für Kinder mit Lese-, Rechtschreib- oder Rechenproblemen sind erste Ansprechpartner bei Verdacht auf eine Teilleistungsschwäche oder -störung in allen Fällen die Lehrkräfte der besuchten Schule. Bei Bedarf können diese den Schulpsychologischen Dienst des Staatlichen Schulamtes hinzuziehen.
Eine spezielle außerschulische Förderung muss in der Regel selbst finanziert werden.
Außerschulisch gibt es zur Diagnostik und Beratung folgende Ansprechpartner:
- Erziehungsberatungsstellen
- Niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie
- Sozialpädiatrische Zentren
- der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst im Gesundheitsamt Frankfurt am Main
Möglichkeiten der Frühdiagnostik (vor Schuleintritt) sind bei den einzelnen Stellen zu erfragen.