Zugangseröffnungs-Erklärung der Stadt Frankfurt am Main
Die Stadt Frankfurt am Main bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist § 3a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Hessisches E-Government-Gesetz (HEGovG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. In bestimmten Anwendungsfällen bestehen spezialgesetzliche Regelungen zur Eröffnung der elektronischen Kommunikation, die dem HVwVfG vorgehen.
Die Stadt Frankfurt am Main hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation von nicht formgebundenen (formlosen) Schreiben eröffnet.
Dateiformate
Die Stadt Frankfurt am Main kann leider nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen und nimmt Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:
- Word für Windows (*.doc, *.docx, Version Word 97 bis heute)
- Excel für Windows (*.xls, *.xlsx, Version Excel 97 bis heute)
- Portable Document Format (*.pdf)
- OpenDocument-Text (*.odt)
- OpenDocument-Tabellendokument (*.ods)
- Textdateien im Format ANSI (*.txt)
- Rich Text Format (*.rtf)
- Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
- Tagged Image File Format (*.tif)
- Bitmap Pictures (*.bmp)
- Portable Network Graphics (*.png)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Dateien in nicht lesbaren Dateiformaten werden an die Absenderstelle zurückgeschickt