Betriebliche Kindertageseinrichtungen

Betriebliche Kindertageseinrichtungen

Kinderbetreuung

Frankfurter Programm betrieblich geförderter Kindertageseinrichtungen

Familienfreundlichkeit rechnet sich

... für Unternehmen: Denn Fachkräfte werden langfristig an das Unternehmen gebunden, die Fluktuation sinkt, die Wertschöpfung je Beschäftigtem steigt. Die Zufriedenheit der Arbeitnehmer mit Kindern steigt und Krankenstände sinken, wenn Erziehungsleistung auch im Betrieb Anerkennung und Unterstützung finden. Das Unternehmen ist auf dem Arbeitsmarkt insgesamt attraktiver.


... für die Familienstadt Frankfurt: Denn Kommunen haben Zukunft, wenn es Familien und Kinder gibt. Zufriedene Fachkräfte empfehlen ihr Unternehmen und die Region gerne weiter. Außerdem besteht seit dem Jahr 2013 ein Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige, den Kommunen erfüllen müssen – jeder Betreuungsplatz und besonders auch die betrieblichen Plätze zählen.

Situation Kindertageseinrichtung
Kinder spielen in einer Kindertageseinrichtung. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Bärbel Hoegner

Servicepaket

Das Stadtschulamt und die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH unterstützen Sie bei der Neugründung einer Kindertageseinrichtung in Ihrem Unternehmen in folgenden Bereichen:

  • Beratung und Fördermittelbeantragung
  • Erstellung eines Finanzierungskonzeptes
  • Erarbeitung des pädagogischen Konzeptes
  • Beratung zur grundsätzlichen Eignung von Immobilien für Kindertagesstätten
  • Kontakte zu Behörden und Einholung notwendiger Genehmigungen (Betriebserlaubnis, Baugenehmigung etc.)
  • Realisierung von Kooperationsprojekten mit mehreren Unternehmen

 

Förderbedingungen

Modell 100

  • Die Stadt Frankfurt am Main fördert alle belegten Plätze und gewährleistet ihre Finanzierung unter Anrechnung von Drittmitteln (insbesondere Elternentgelte und Landeszuwendungen) in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wenn mindestens 25 Prozent der Plätze von Frankfurter Kindern von Nicht-Betriebsangehörigen belegt werden können. Die Regelöffnungsdauer beträgt 47,5 Wochenstunden.
  • Die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich mit einer Investitionsförderung (bis zur Höhe von 75 Prozent der jeweils geltenden Sofortprogrammförderung ab einer Belegung von 25 Prozent der Plätze mit Nicht-Betriebsangehörigen Frankfurter Kindern).
  • Für die Erhebung von Elternentgelten gilt die Orientierung an den städtischen Regelungen. 

 

Modell 80

  • Die Stadt Frankfurt am Main fördert alle belegten Plätze und gewährleistet ihre Finanzierung unter Anrechnung von Drittmitteln (insbesondere Elternentgelte und Landeszuwendungen) in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wenn keine oder weniger als 25 Prozent der Plätze von Frankfurter Kindern von Nicht-Betriebsangehörigen belegt werden können. Die Regelöffnungsdauer beträgt 47,5 Wochenstunden.
  • Die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich mit einer Investitionsförderung (bis zur Höhe von 50 Prozent der jeweils geltenden Sofortprogrammförderung bei einer Belegung von weniger als 25 Prozent der Plätze mit Nicht-Betriebsangehörigen Frankfurter Kindern).
  • Für die Erhebung von Elternentgelten gilt die Orientierung an den städtischen Regelungen. Im Kooperationsvertrag zwischen Betrieb und Kita-Träger kann vereinbart werden, dass die betrieblichen Anteile an den Betriebskosten ganz oder anteilig durch höhere Elternentgelte aufgebracht werden.

Modalitäten

  • Unternehmen und Kita-Träger (Betreiber der Kindertagesstätte / freier Träger der Jugendhilfe) schließen einen Kooperationsvertrag ab. Die Stadt Frankfurt am Main muss diesem Vertrag zustimmen.
  • Das Unternehmen trägt die laufenden Mietkosten für die Kita-Räume.
  • Das Unternehmen beteiligt sich maßgeblich an den investiven Kosten der Kindertageseinrichtung.
  • Die Stadt Frankfurt am Main kann sich mit Zuschlägen an erhöhten Personal und Sachkosten beteiligen, die sich aus vereinbarter erweiterter Wochenöffnungsdauer bzw. verkürzter Jahresschließungsdauer der Kita ergeben.
  • Die Investitionsförderung für neu geschaffene Plätze für unter Dreijährige wird über die Stadt Frankfurt am Main abgewickelt und beinhaltet auch ggf. vorhandene Bundes und/oder Landesmittel.
  • Eine Kooperation von mehreren Unternehmen zur Gründung und zum Betrieb einer betrieblichen Kindertageseinrichtung ist möglich. 

 

Für auswärtige Kinder

  • Belegte Plätze für Kinder von Betriebsangehörigen werden unabhängig von ihrem Wohnort gleichermaßen von der Stadt Frankfurt am Main gefördert.

 

 

KONTAKT

Stadtschulamt Frankfurt am Main

Planung & Service
Solmsstraße 27-37
Frankfurt am Main

Rainer Lossa
Telefon: 069 212 - ­44625
E­-Mail: rainer.lossa@stadt­frankfurt.deInternal Link
Zentrales Postfach: Amt40kitaneugruendungen@stadt­frankfurt.deInternal Link

 

 

Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
Hanauer Landstraße 126-128
60314 Frankfurt am Main

Ines Grübner
Telefon: 069 212 - ­36224
E-­Mail: ig@frankfurt­business.netInternal Link

 

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Kommen Sie gerne bei uns persönlich im Stadtschulamt vorbei. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fraExternal Link. Eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung ist mit einer Wartezeit ebenfalls möglich.

Die telefonischen Servicezeiten sind:

Mo - Do: 08:00 - 15:30 Uhr, Fr: 08:00 - 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.

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Mo
08:00 - 12:00 Uhr
Di, Do
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Haltestelle der S-Bahn: Westbahnhof (S3, S4, S5, S6)

Haltestelle der Straßenbahn: An der Dammheide (Linie 17)

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