Darlehen beantragen

Darlehen beantragen

Wohlfahrtsverein der städtischen Bediensteten

Darlehen beantragen – unkomplizierte Hilfe in Notlagen

Mitglieder können zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von 2.000 Euro beantragen.

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Darlehen Beantragen Wohlfahrtsverein © Stadt Frankfurt Main

Um ein Darlehen beantragen zu können, müssen Sie zwingend Mitglied im Wohlfahrtverein der städtischen Bediensteten e. V. sein.

Alle Informationen zum Beitritt in den Verein finden Sie hier Internal Link

 

Wenn Sie über ein Jahr  Mitglied sind, können Sie, wenn Sie unverschuldet in einer finanziellen Notlage sind oder

aufgrund Ihrer Lebensumstände sich wichtige Anschaffungen nicht leisten können, ein zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von 2.000 Euro beantragen. Es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 % erhoben.

 

Gründe für eine Beantragung eines Darlehens sind beispielsweise: Wohnungswechsel, Heirat, Scheidung bzw. Trennung, Todesfall in der Familie, Eigenanteil Zahnersatz oder Brillenkauf, Wohnungsrenovierung, Neuanschaffung essentieller Haushaltsgeräte, Kuren, Klassenfahrten der Kinder usw. Die Finanzierung von Urlaubsreisen, einem Auto oder der Ausgleich des Dispokredits sind über das Darlehen des Wohlfahrtsvereins nicht möglich (siehe des § 53 Abgabeordnung in der jeweils gültigen Fassung).

Die Darlehensrückzahlung erfolgt in monatlichen Raten durch Einbehalt von Lohn oder Gehalt.

Die Tilgung soll in 20 Monaten beendet sein.

In Fällen dringender Hilfebedürftigkeit kann durch die Zahlung des Jahresbeitrages eine einjährige Mitgliedschaft mit der Möglichkeit des Erhalts des benötigten Darlehensbetrages erreicht werden. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Ausnahmefalles trifft der Vorstand.

Der Vorstand des Vereins, bestehend aus sechs Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main und ihrer Gesellschaften, entscheidet einmal mal im Monat über die Bewilligung der Darlehen.

 

Wenn Sie ein Darlehen beantragen möchten, laden Sie bitte alle untenstehenden Dokumente herunter

und füllen diese aus.

Das Antragsdokument, der Schuldschein, die Anlage zum Schuldschein und die Abtretungserklärung müssen im Original postalisch eingereicht werden.

Per Post an: Wohlfahrtsverein der städtischen Bediensteten e. V., Kurt-Schumacher-Straße 41, 60311 Frankfurt am Main

Per Dienstpost an: 98.23.2 Wohlfahrtsverein



Bei Fragen hilft Ihnen Karl Drynda gerne weiter.
Telefon: 069 212 46252
E-MailInternal Link
Persönliche Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag von 09.00 - 13.00 Uhr; Nachmittagstermine sind nach Vereinbarung
möglich.

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