Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
Der neue § 45a Personenstandsgesetz
(PStG) bietet seit 01.11.2018 die Möglichkeit, die Reihenfolge Ihrer Vornamen zu
ändern. Die Hinzufügung oder der Wegfall einzelner Vornamen ist nicht möglich. Vornamen,
die mit einem Bindestrich verbunden sind, können nicht in ihrer Reihenfolge
geändert werden.
Wer kann erklären?
- Deutsche
Staatsangehörige
- anerkannte
ausländische Asylberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland
- ausländische
Flüchtlinge mit Wohnsitz in Deutschland
- Staatenlose mit
Wohnsitz in Deutschland
Wo wird die Erklärung abgegeben?
- beim Standesamt
an Ihrem Geburtsort oder Wohnsitz
- beim Notar
Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Über
das für die Bestätigung der Wirksamkeit zuständige Standesamt informieren wir
Sie gerne.
Was ist bei der Erklärung vorzulegen?
Um die Erklärung aufzunehmen, sind folgende Nachweise im Original vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls
Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Übersetzungen
ausländischer Urkunden. Urkunden in anderer als lateinischer Schrift müssen
ggf. nach ISO-Transliterationsnorm übersetzt werden.
- gültiges
Ausweisdokument
Das Standesamt behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zu fordern.
Weitere Auskünfte über:
+49 69 21273503 (Hotline) Bezirk Mitte und
+49
69 21245570 (Hotline) Bezirk Höchst
Kosten
23,50 € Für die Erklärung über die Namensführung
12,00 € Für die Bescheinigung über die Namenserklärung