Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

Weitere Informationen

Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

 

Der neue § 45a Personenstandsgesetz (PStG) bietet seit 01.11.2018 die Möglichkeit, die Reihenfolge Ihrer Vornamen zu ändern. Die Hinzufügung oder der Wegfall einzelner Vornamen ist nicht möglich. Vornamen, die mit einem Bindestrich verbunden sind, können nicht in ihrer Reihenfolge geändert werden.

Wer kann erklären?

- Deutsche Staatsangehörige 
- anerkannte ausländische Asylberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland
- ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz in Deutschland
- Staatenlose mit Wohnsitz in Deutschland

Wo wird die Erklärung abgegeben?

- beim Standesamt an Ihrem Geburtsort oder Wohnsitz
- beim Notar

Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Über das für die Bestätigung der Wirksamkeit zuständige Standesamt informieren wir Sie gerne.

Was ist bei der Erklärung vorzulegen?

Um die Erklärung aufzunehmen, sind folgende Nachweise im Original vorzulegen:

- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Übersetzungen ausländischer Urkunden. Urkunden in anderer als lateinischer Schrift müssen ggf. nach ISO-Transliterationsnorm übersetzt werden.
- gültiges Ausweisdokument

Das Standesamt behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zu fordern.


Weitere Auskünfte über:

+49 69 21273503 (Hotline) Bezirk Mitte und

+49 69 21245570 (Hotline) Bezirk Höchst

Kosten
23,50 €      Für die Erklärung über die Namensführung
12,00 €      Für die Bescheinigung über die Namenserklärung


 

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