Adoption im Ausland
Adoption im Ausland
Die Prüfung der Voraussetzungen zur Anerkennung einer Adoption im Ausland
durch das Standesamt erfolgt bei Beurkundung in die Personenstandsregister.
Ein förmliches Anerkennungsverfahren gibt es nicht, lediglich eine
Überprüfung oder Feststellung ggf. eine Umwandlung einer schwachen in eine
vollwertige Adoption durch das zuständige Vormundschaftsgericht.
Adoptionen aus Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens werden kraft Gesetzes anerkannt.
Weitere Auskünfte über:
+49 69 21273503 (Hotline) Bezirk Mitte und
+49 69 21245570 (Hotline) Bezirk Höchst