Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
Als ruhender Verkehr werden parkende und haltende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Oftmals werden Feuerwehrzufahrten, Radwege und Schwerbehindertenparkplätze blockiert, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Einspruch
Nach Zustellung des Bußgeldbescheides hat der oder die Betroffene die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einzulegen. Der Fall wird dann an die Amtsanwaltschaft zur Prüfung abgegeben.
Halterkostenbescheid
Kann bei Halt- und Parkverstößen der verantwortliche Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin nicht ermittelt werden, besteht die Möglichkeit, dem Halter oder der Halterin des Fahrzeuges die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Zuvor hat der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen erhalten. Ist der Fahrzeughalter mit dem Kostenbescheid nicht einverstanden, kann er einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.
Verwarnung – Das Knöllchen am Scheibenwischer
Wo in zweiter Reihe auf der Fahrbahn geparkt wird oder Fahrrad- und Gehwege, Behindertenparkplätze, Zebrastreifen oder für Bewohner vorgesehene Parkmöglichkeiten blockiert und selbst Rettungswege durch parkende Fahrzeuge versperrt werden, ahndet die Ordnungsbehörde mit einem Knöllchen am Scheibenwischer.
Scheibenwischerverwarnung
Auf der sogenannten Scheibenwischerverwarnung befindet sich ein Hinweis über die Zahlungsmöglichkeit sowie das automatisch vergebene Aktenzeichen. Mit diesen Angaben hat der Betroffene die Möglichkeit, zeitnah das aufgedruckte Verwarnungsgeld (bis 55 €) zu begleichen. In der Regel erhält der oder die Betroffene zudem auch noch das Verwarnungsgeldangebot auf dem Postweg. Wird weiterhin nicht gezahlt erlässt die zuständige Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid der zusätzlich zum Verwarngeld weitere Gebühren enthält.
Privatanzeigen
Sie möchten als Privatperson festgestellte Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr zur Anzeige bringen? Hierfür steht Ihnen ein Online FormularExternal Link zur Verfügung, bei dem Sie Schritt für Schritt durch den Anzeige-Prozess geführt werden. Für schriftliche Anzeigen können Sie weiterhin das Formular (PDF-Datei) am Ende dieser Seite unter "Dokumente" herunterladen, ausfüllen und per Post an das Ordnungsamt schicken.
Überweisung
Bankverbindung
Kontoinhaber: Ordnungsamt Frankfurt
IBAN: DE57 5001 0060 0283 722603
BIC: PBNKDEFF
Postbank Frankfurt
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