Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Bußgeldstelle

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Bei Verstößen, die nicht dem Straßenverkehr zugeordnet werden können, handelt es sich um allgemeine Ordnungswidrigkeiten. Dazu zählen beispielsweise Verstöße gegen
- das Waffengesetz,
- das Prostituiertenschutzgesetz,
- die Abfallsatzung und
- die Grünanlagensatzung.

Ein Fernseher beim Sperrmüll, Foto: Stefan Maurer
Ein Fernseher beim Sperrmüll © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Maurer

Grünanlagen
Auch wenn wir uns im Grünen durchaus befreiter fühlen dürfen – das, was uns im menschlichen Zusammenleben selbstverständlich ist, gilt natürlich auch, wenn wir uns in einer öffentlichen Grünanlage aufhalten: Sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder geschädigt, nicht mutwillig behindert oder belästigt werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen, in besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot.


Illegale Ablage von Müll
Es ist wichtig Müll ordnungsgemäß zu entsorgen, um die Umwelt zu schützen. Wird Müll unsachgemäß entsorgt, kann dies zu einer Verschmutzung von Boden, Wasser und Luft führen. Dies kann wiederum negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier haben. Wird Müll nicht vorschriftsmäßig entsorgt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz kann die falsche Müllentsorgung und -trennung mit einem Bußgeld von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Zuständig für die Aufnahme illegaler Müllablagerung ist die Stadtpolizei unter 069 212-44044.


Prostitution
Wer als Prostituierte in Deutschland tätig werden möchte, muss dies bei der zuständigen Behörde eigenständig anmelden. Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist eine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG erforderlich.

Waffen
Das unerlaubte Führen von Einhandmessern oder Teleskopschlagstöcken stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemäß § 53 Waffengesetz kann dies mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro geahndet werden.


Überweisung

Bankverbindung
Kontoinhaber: Ordnungsamt Frankfurt
IBAN: DE57 5001 0060 0283 722603
BIC: PBNKDEFF
Postbank Frankfurt

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